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Kurzarbeit
Abrechnung Kurzarbeit
Höheres "Langzeit-Kurzarbeitergeld" bei Umstieg auf lexoffice
Höheres "Langzeit-Kurzarbeitergeld" bei Umstieg auf lexoffice

Ob der erhöhte Kurzarbeitergeld gilt (70/77 % bzw. 80/87%), ermittelt lexoffice Lohn&Gehalt automatisch - außer bei Umstieg nach KuG-Start.

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Verfasst von Alexander Freigang
Vor über einer Woche aktualisiert

Wenn Sie nach März 2020 zu lexoffice gewechselt sind und in Ihrem bisherigen System Kurzarbeit abgerechnet hatten, dann müssen Sie in lexoffice die Anzahl der Monate mit Kurzarbeit als Vortragswert erfassen. Nur dann funktioniert die automatische Berücksichtigung des korrekten Leistungssatzes.

So geben Sie es ein, falls Sie "die Pferde gewechselt haben"

Geben Sie je Mitarbeiter die ein, wie viele Monate ab einschließlich März 2020 im bisherigen System mit Kurzarbeit abgerechnet wurden. (Für den erhöhten Leistungssatz wird nur geprüft, ob für den Mitarbeiter Kurzarbeitergeld ab März gezahlt wurde. Es ist egal, ob in den Kurzarbeit-Monaten die Ausfallstunden mindestens 50 % betrugen oder nicht. Hier reicht es, überhaupt KuG bezogen zu haben.)

Beispiel:

Seit Mai 2020 erstellen Sie die Abrechnungen mit lexoffice, zuvor haben Sie eine andere Lösung genutzt. Der Mitarbeiter war im März und im April jeweils Kurzarbeit - es spielt keine Rolle, wie hoch der Ausfall durch Kurzarbeit im März und April jeweils war. Dann müssen Sie als Vortragswert 2 Monate eingeben.

Die Vorträge finden Sie wie folgt:

  1. Klicken Sie auf den Menüpunkt Mitarbeiter

  2. Es wird die Liste der Mitarbeiter angezeigt.

  3. Klicken Sie beim Mitarbeiter über die 3 Punkte (rechts) auf “Vorträge bearbeiten”

In den Vorträgen genügt es, wenn Sie die Kurzarbeits-Monate eingeben. (Die restlichen Eingaben werden nur bei Einmalzahlungen benötigt. Sollte das der Fall sein, weist lexoffice Sie in der Abrechnung auf die Eingabe hin.)

Übrigens: Ihre Eingabe wird auf Plausibilität geprüft wie im Beispiel hier. Unter anderem falls die Anzahl der eingegebenen Monate einen KuG-Beginn vor März 2020 ergeben sollten.

Nachträgliche Anpassung löst Korrekturabrechnung aus

Wenn Sie die Anzahl der Monate mit Kurzarbeit in den Vorträgen nachträglich eingeben, dann werden bereits erstellte Abrechnungen mit Kurzarbeit korrigiert, sofern diese davon betroffen sind.

Die Korrektur-Abrechnungen erhalten Sie zusammen mit der nächsten durch Sie freigegebenen Lohnabrechnung. Sobald Sie diese freigegeben haben, werden die Verrechnungsbeträge festgeschrieben und automatisch mit verbucht.

Eine korrigierte Abrechnungsliste für die Korrekturabrechnung des Kurzarbeitergeldes an die Arbeitsagentur können wir vom Lohn-Support Ihnen auf Wunsch vorab schon ausstellen.

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