Falls für einen Kunden steuerfreie Rechnungen in Frage kommen, werden Sie bei der Belegerstellung darauf hingewiesen. Für Kunden mit europäischer USt-IdNr. kommen innergemeinschaftliche Lieferungen oder Leistungen in Frage, für Kunden aus Deutschland die Abrechnung von Bauleistungen nach §13b. Für Kunden mit Sitz in Drittländern kommen Abrechnungen von Lieferungen oder Dienstleistungen an Drittländer in Frage.
Steuerfreie Rechnungen für Kunden erlauben

Geschrieben von lexoffice support
Vor über einer Woche aktualisiert
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