Das Wichtigste auf einen Blick
Belege an Privatpersonen ins EU-Ausland können zukünftig die USt. des jeweiligen Ziellandes benötigen
Stellen Sie daher sicher, dass Sie eine Auswahl zur Behandlung der USt. in den Einstellungen getroffen haben
Achten Sie beim Erstellen eines Angebots oder einer Rechnung darauf, welche Kategorie gewählt ist.
Kontrollieren Sie Ihre Serienrechnungen sowie bereits gestellte Angebote und aktualisieren Sie ggf. die Positionen.
Schritt für Schritt zur Rechnung mit EU-Umsatzsteuer
Belege wie Rechnungen und Angebote an EU-Privatpersonen im Ausland werden von Lexware Office erkannt und gesondert behandelt. Am oberen rechten Rand des Belegeditors erhalten Sie drei Kategorien, wovon Sie eine Option entsprechend der Belegpositionen Ihres aktuellen Belegs auswählen können.
Wichtig! Die Kategorien werden nur angezeigt, wenn der Kunde als (privater) Kontakt ohne USt.-ID angelegt und gespeichert wurde. Außerdem muss das Buchungsdatum am oder nach dem 01.07.2021 liegen. Stellen Sie zudem sicher, dass eine EU-Adresse ausgewählt wurde. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn für den Kontakt mehr als eine Adresse hinterlegt wurde.
Entsprechend des Ziellandes des Kontakts erhalten Sie nun nach Klick auf das Feld zur Auswahl der Steuer eine Übersicht aller verfügbaren USt.-Sätze, die für das derzeit ausgewählte Land gültig sind.
Wichtig! Die Auswahl des Steuersatzes muss pro Beleg durch Sie getroffen werden.
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