Unter elektronischen Dienstleistungen versteht man Leistungen, die auf elektronischem Weg erbracht werden (z.B. E-Books, Software und Downloads von Musik oder Filmen). Sie sind im Wesentlichen automatisiert und erfordern nur minimale menschliche Beteiligung (z.B. automatisierter Online-Unterricht). Die Leistung erfolgt hierbei an einen privaten Endabnehmer, der Empfänger darf also keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben.
(Siehe auch "Was ist ein innergemeinschaftlicher Fernverkauf?")
Es handelt sich insbesondere um folgende Leistungen:
Bereitstellung von Websites, Webhosting, Software und deren Aktualisierung
Bereitstellung von Bildern oder von Fotos, Texten und Informationen (z.B. E-Books, Online-Zeitungen/-Zeitschriften)
Fernunterrichtsleistungen die ohne wesentliches menschliches Zutun funktionieren (z.B. virtuelles Klassenzimmer, Webinare)
Das entscheidende Kriterium, dass aus der elektronischen eine "normale" Dienstleistung macht, ist die deutliche „menschliche“ Komponente. Sobald diese enthalten ist handelt es sich nicht mehr um eine elektronische Dienstleistung und ist daher auch nicht von OSS betroffen. In der Rechnungserstellung wählen Sie daher "Sonstige Dienstleistungen". Das entspricht einer Behandlung als inländischen Umsatz.