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Das One-Stop-Shop-Verfahren: Was genau ist das?
Das One-Stop-Shop-Verfahren: Was genau ist das?

OSS, Fernverkauf, Elektronische Dienstleistung, EU, USt, B2C, BZSt

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Verfasst von Carsten
Vor über einem Jahr aktualisiert

Das One-Stop-Shop-Verfahren (kurz OSS) ist ein neues EU-weites Abwicklungsverfahren im Bereich der Umsatzsteuer. Es ist - ähnlich der deutschen Umsatzsteuervoranmeldung - eine Möglichkeit, um die in anderen EU-Ländern fällig gewordene Umsatzsteuer zentral beim deutschen Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden und auch zu abzuführen.

Damit soll das OSS als Erleichterung dienen, da es die ansonsten übliche und sehr aufwendige steuerlichen Registrierung in jedem EU-Land ersetzen kann. Dahinter steht zum einen die weitere Harmonisierung des europäischen Umsatzsteuerrechts mit dem Zweck der Steuergerechtigkeit und zum anderen die umsatzsteuerliche Regelungen des sogenanntes Bestimmungslandprinzips:

  • Durch die neue EU-Regelung (Fernverkaufsregelung) in Verbindung mit dem OSS-Verfahren wird die bisherige Versandhausregelung abgeschafft und durch die innergemeinschaftlichen Fernverkäufe ersetzt. Dies sind Warenverkäufe von Unternehmern an Endverbraucher (B2C) in ein anderes EU-Land. Mehr erfahren.

  • Daneben gibt es noch die elektronischen Dienstleistungen die auch unter die genannten Regelungen fallen. Dies sind die sogenannten Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- oder elektronische Dienstleistungen (bisherige MOSS-Umsätze). Beispielsweise sind dies Onlinezugriffe auf Datenbanken, Programm- oder Videodownloads oder E-Books. Mehr erfahren.

    Wichtig: "Normale" Dienstleistung sind nicht von OSS betroffen. In der Rechnungserstellung an Endverbraucher (B2C) innerhalb der EU wählen Sie daher einfach "Sonstige Dienstleistungen". Damit wird dieser wie ein inländischer Umsatz behandelt.

Sowohl die Fernverkaufsregelung, als auch das OSS-Verfahren treten zum 01.07.2021 erstmals in Kraft. Umsatzsteuer, die aus dem Fernverkauf von Waren und elektronischen Dienstleistungen an Endverbraucher in anderen EU-Ländern resultiert, kann durch das OSS-Verfahren in einer quartalsmäßigen Meldung gesamthaft gemeldet und bezahlt werden. Mehr erfahren.

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