Meldet Ihnen die Minijob-Zentrale mehrere kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse für eine:n Ihrer kurzfristig beschäftigte:n Mitarbeiter:Innen, kann dies Konsequenzen für die Lohnabrechnung haben.
Konkret gilt es zu prüfen, ob der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin weiter als kurzfristig Beschäftigte:r und damit sozialversicherungsfrei abgerechnet werden darf.
Um zu prüfen, ob weiterhin eine kurzfristige Beschäftigung vorliegt, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Fragen Sie Ihre:n Mitarbeiter:in,
Bei wie vielen Arbeitgebern er bzw. Sie im entsprechenden Kalenderjahr kurzfristig beschäftigt ist?
Auf welchen Zeitraum (Eintrittdatum + Austrittsdatum) die jeweiligen Beschäftigungsverhältnisse befristet sind?
Wie viele Arbeitstage die jeweiligen Beschäftigungsverhältnisse umfassen?
Prüfen Sie, ob der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin in Summe über alle Arbeitgeber innerhalb des fraglichen Kalenderjahres
nicht mehr als 70 Arbeitstage
oder nicht mehr als 90 Kalendertage
kurzfristig beschäftigt ist.
Erfüllt Ihr:e Mitarbeiter:In eine der beiden unter 2. genannten Voraussetzungen, darf diese:r weiter als kurzfristig Beschäftigte:r abgerechnet werden.
Sollte keine der Voraussetzungen erfüllt sein oder Sie Fragen zur Prüfung und Bewertung kurzfristiger Beschäftigungsverhältnisse haben, setzen Sie sich bitte mit der Minijob-Zentrale in Verbindung: