Rücklastschrift

Wie können Sie mit Rücklastschriften umgehen?

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Verfasst von Lisa
Vor über einer Woche aktualisiert

Bei einer Rücklastschrift können Sie in lexoffice wie folgt vorgehen:


Bitte heben Sie die bereits bestehende Zuordnung zum Beleg wieder auf, da die Rechnung ja nun (wieder) offen ist. Die Bankvorgänge „Lastschrift“ und „Rücklastschrift“ können Sie dann beide auf die Kategorie „durchlaufende Posten“ kategorisieren.

Sollten Ihnen Gebühren durch die Rücklastschrift entstanden sein, so ordnen Sie diese der Kategorie „Kontoführung“ zu.

📝 Hinterlegen Sie innerhalb der Kategorisierung am besten auch eine entsprechende Notiz, sodass der Vorgang auch im Nachhinein nachvollziehbar ist.

Erst bei endgültiger Zahlung wird die Rechnung dann durch die Zuordnung zum (zweiten) Zahlungseingang ausgeglichen.


Stichworte: Rücklastschriften, doppelte Überweisungen


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