Rücklastschrift
Wie können Sie mit Rücklastschriften umgehen?
Lisa avatar
Verfasst von Lisa
Vor über einer Woche aktualisiert

Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vorgenommen haben, der nicht ausgeführt werden konnte und von der Bank zurück gebucht wurde, dann können Sie beide Umsätze jeweils als "durchlaufende Posten" kategorisieren. Es empfiehlt sich, dass jeweils eine Notiz hinzugefügt wird, damit sich auch später noch der Zusammenhang erschließt.

Sollten Ihnen Gebühren durch die Rücklastschrift entstanden sein, so ordnen Sie diese der Kategorie „Kontoführung“ zu.

Erst bei endgültiger Zahlung wird die Rechnung dann durch die Zuordnung zum (zweiten) Zahlungseingang ausgeglichen.

Stichwortsuche: Rücklastschriften, doppelte Überweisungen

Hat dies Ihre Frage beantwortet?