Stornodatum in lexoffice

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Verfasst von Johanna
Vor über einer Woche aktualisiert

Bei der Stornierung eines Beleges oder einer Zahlungszuordnung wird in lexoffice das Stornodatum für Sie vorbelegt.

Doch was hat es mit diesem vorbelegten Datum genau auf sich und warum sollten Sie dieses in lexoffice nicht verändern?

Beleg stornieren

Wenn Sie in lexoffice einen Beleg stornieren, wird als Stornodatum das ursprüngliche Beleg-/ bzw. Leistungsdatum von lexoffice angegeben.

Zahlung stornieren

Stornieren Sie eine erfasste Zahlung, bzw. eine Zahlungszuordnung in der Bank, wird als Stornodatum das ursprüngliche Zahldatum, bzw. das Wertstellungsdatum Ihres Bankumsatzes verwendet.

Steuerliche und ergebniswirksame Folgen bei Änderung des Stornodatums:

lexoffice befüllt das Stornodatum bei der Stornierung eines Beleges oder einer Zahlung, damit das Storno auch zum Zeitpunkt der ursprünglichen Buchung ausgeführt und der Vorgang in der Umsatzsteuer-Zahllast und Ihrer Gewinnermittlung (EÜR oder GuV) korrekt korrigiert wird.

Wird das Stornodatum auf ein anderes Datum (z.B. über den Jahreswechsel hinaus) verändert, kann dies Ihr Betriebsergebnis verfälschen.

Beispiel:

So sieht eine korrekte Stornierung mit dem von lexoffice vorbelegten Stornodatum in der EÜR aus. Das Storno wird zum gleichen Zeitpunkt wie die ursprüngliche Buchung ausgewiesen:

Ändern Sie jedoch das Stornodatum, wird das Storno zum falschen Zeitpunkt gebucht, wie in folgendem Beispiel.

Die ursprüngliche Buchung wird zum 10.04.2021 in der EÜR ausgewiesen:

Durch Änderung des Stornodatums wird das Storno erst im nächsten Jahr zum 02.05.2022 ausgewiesen - der Gewinn wird also im falschen Zeitraum korrigiert:

Daher empfehlen wir das Stornodatum nur nach Rücksprache mit Ihrer Steuerberatung zu ändern - im Zweifelsfall verändern Sie dies bitte nicht, da eine Stornierung nicht rückgängig gemacht werden kann.

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