Vortragswerte/Vorträge - ein erster Überblick
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Verfasst von Osman Kivrak
Vor über einer Woche aktualisiert

Inhaltsverzeichnis:


Einleitung

Vortragswerte werden vorrangig benötigt, wenn Sie unterjährig zu lexoffice wechseln und die Werte, die außerhalb von lexoffice abgerechnet wurden, noch nicht gemeldet wurden. Vortragswerte können beispielsweise Lohnsteuerbescheinigungen, Sonderzahlungen oder UV Jahresmeldungen (Meldegrund 92) betreffen.

In jedem dieser Bereiche sind Besonderheiten zu beachten. Deshalb finden Sie dazu ausführliche Informationen in den unten aufgeführten Artikeln.

❗️Wichtig: Tragen Sie nur Werte ein, die Ihr Unternehmen betreffen. Werte aus anderen Beschäftigungen in anderen Firmen spielen keine Rolle.


Welche Vortragswerte müssen/können Sie in lexoffice eintragen?

Klicken Sie auf die einzelnen Begriffe, um den entsprechenden Hilfeartikel zu öffnen:

  1. Vortragswerte für die Lohnsteuerbescheinigung

  2. Vortragswerte für Einmalzahlungen

  3. Vortragswerte für die UV Jahresmeldung


Wann muss ich welche Vortragswerte eintragen?

Vorrangig benötigt lexoffice die Vortragswerte, wenn Sie unterjährig wechseln, z.B. die Werte zur Lohnsteuerbescheinigung und UV Jahresmeldung.

Vortragswerte zu Einmalzahlungen müssen Sie nur dann eintragen, wenn es notwendig ist. lexoffice erkennt das automatisch, wenn Sie beispielsweise eine Einmalzahlung eintragen und informiert Sie im Zuge der Abrechnung, welche Vortragswerte zu Einmalzahlungen benötigt werden.


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