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Wie erfasse ich mein Darlehen/Kredit und die dazugehörige Tilgung?
Wie erfasse ich mein Darlehen/Kredit und die dazugehörige Tilgung?

Darlehen, Tilgung

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Verfasst von Johanna
Vor über einer Woche aktualisiert

1. Darlehen als Einnahme erfassen

Erfassen Sie einen Einnahmebeleg auf die Kategorie "Darlehen" über den Gesamtbetrag des erhaltenen Darlehens.

Als Zahlart empfehlen wir "privat bezahlt" zu verwenden. Sollte das Darlehen jedoch auf Ihr Geschäftskonto ausgezahlt werden, können Sie natürlich den dazugehörigen Bankumsatz dem erfassten Beleg zuordnen:

📸 Als Belegbild können Sie den Darlehensvertrag hochladen.

Auf diesem Wege wird:

  • im SKR03 das Konto 630 - Verbindlichkeiten gg. Kreditinstituten

  • im SKR04 das Konto 3150 - Verbindlichkeiten gg. Kreditinstituten

angesprochen.

Übrigens sind die Kreditgewährung und viele andere Bankdienstleistungen von der Umsatzsteuer befreit. Daher erfassen Sie das Darlehen und die dazugehörige Tilgung mit dem Steuersatz "Keine".

2. Tilgung korrekt buchen

Die Rückzahlung(en) wählen Sie dann anschließend in Ihrer Umsatzliste (unter Finanzen>Bank) aus und kategorisieren diese direkt auf die Kategorien "Tilgung" und "Darlehenszinsen", wie es auf den Abbuchungen hoffentlich vermerkt ist:

So findet dann auch nach und nach der Ausgleich auf dem Konto Verbindlichkeiten gg. Kreditinstituten statt.

Hinweis 👉 sofern Sie für Ihr Darlehen ein Darlehenskonto im Online-Banking Ihrer Bank verwalten, empfehlen wir aktuell nicht, dieses in lexoffice als Bankkonto anzubinden. Die korrekte Buchung erzielen Sie in lexoffice derzeit nur über die Vorgehensweise aus unserer Anleitung.

Wussten Sie schon...? 💡

Einzahlungen durch die Darlehensaufnahme, sowie Auszahlungen durch die Tilgung stellen keine Betriebseinnahmen, bzw. -ausgaben dar. Beide Zahlungen haben daher auch keinen Einfluss auf den Gewinn.

Die Darlehenszinsen hingegen sind eine Betriebsausgabe.

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