Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit von beschäftigten Rentner:innen

Hier erfahren Sie alles über die genauen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Abwicklung der sogenannten Flexi-Rente

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Verfasst von Felix Müller
Vor über einer Woche aktualisiert

Wer Rente bezieht und zusätzlich nebenher arbeitet, muss ab Erreichen des Rentenalters grundsätzlich keine eigenen Beiträge zur Rentenversicherung mehr einzahlen. Diese Beschäftigung ist für beschäftigte Rentner:innen rentenversicherungsfrei und die Höhe der Rente ändert sich durch diese Beschäftigung damit auch nicht mehr.

Im Rahmen der sogenannten “Flexi-Rente” ist es jedoch möglich, aus einer Beschäftigung über das Rentenalter hinaus Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen. Diese Beiträge erhöhen dann auch die zukünftige Rente.

Die Erhöhung des Rentenbezugs erfolgt jeweils zum 01.07. des Folgejahres. Um wie viel sich die Rente erhöht, hängt vom Einzelfall ab. Interessierte Mitarbeiter:innen können sich hierzu von der Rentenversicherung beraten lassen.

Entscheiden sich beschäftigte Rentner:innen, weiterhin Rentenbeiträge zahlen zu wollen, so muss das dem Arbeitgeber formlos schriftlich erklärt werden. Die schriftliche Erklärung sollte folgende Angaben erhalten:

  • Es muss der Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit bei Bezug einer Altersvollrente erklärt werden (nach § 5 Abs. 4 SGB VI)

  • Name und Rentenversicherungsnummer des:der Mitarbeiters:in

  • Datum und Unterschrift des:der Mitarbeiters:in

Sobald Sie die Erklärung des Mitarbeiter:in erhalten haben, notieren Sie darauf das Eingangsdatum. Bewahren Sie die Erklärung in Ihren Lohnunterlagen auf, da Sie diese bei einer Betriebsprüfung vorlegen müssen.

Damit die Beiträge zur Rentenversicherung (Flexi-Rente) in lexoffice korrekt berechnet werden, gehen Sie wie folgt vor:

  • Die Rentenversicherungsbeiträge werden nach Eingang des Schreibens ab dem darauffolgenden Tag berechnet. Beispiel: Sie haben die Erklärung des Mitarbeiter:in am 30.04. erhalten, dann setzen Sie ab Abrechnungsmonat Mai den Haken im Mitarbeiterprofil.

  • Im betreffenden Abrechnungsmonat aktivieren Sie im Mitarbeiterprofil -> Vertragsdaten unterhalb der Auswahl der Beschäftigungsart das Feld: “Mitarbeiter zahlt weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung ein (Flexi Rente).”

Denken Sie daran die Angabe unten rechts zu speichern.

lexoffice berechnet dann ab dem ausgewählten Abrechnungsmonat Arbeitnehmeranteile zur Rentenversicherung (die auf Entgeltabrechnung regulär abgezogen werden) und erstellt alle erforderlichen Meldungen.

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