Ursache der Fehlermeldung
Die Fehlermeldung "No booking amount" erscheint, wenn Sie versuchen, einen zu geringen Centbetrag in der Bank (meistens zwischen 1 und 3 Cent) einem Beleg zuzuordnen.
Aufgrund Ihrer Ist-Versteuerung versucht das System im Hintergrund die Umsatzsteuer fällig zu buchen.
Der Steueranteil von diesem geringen Centbetrag ist bei 19% Umsatzsteuer abgerundet 0 Cent und dies wird dementsprechend nicht zugelassen.
Aktuell gibt es keinen pauschalen Lösungsweg, um die Buchung korrekt durchzuführen, daher können wir Ihnen hierzu folgende Optionen aufzeigen:
Variante 1: Offenen Centbetrag mit einer privaten Zahlung erfassen
Wechseln Sie in die Belegliste und markieren Sie dort den entsprechenden Beleg.
Diesem wurde ja bereits eine Teilzahlung zugeordnet und ein geringer Centbetrag ist noch offen.
Verwenden Sie nun den Button "Zahlung erfassen":
Und erfassen für den offenen Centbetrag eine private Zahlung:
Den Bankumsatz können Sie dann mit Angabe einer entsprechenden Notiz auf "Durchlaufende Posten" kategorisieren:
Geben Sie Ihrer Steuerberatung einen entsprechenden Hinweis, sodass diese die Buchung außerhalb von Lexware Office korrekt umbuchen kann.
Variante 2: Offenen Centbetrag zuerst als private Zahlung erfassen und erst dann die Bankzahlung zuordnen
Altenrnativ könnten Sie auch versuchen, die letzte Bankzuordnung zu Ihrem Beleg aufzuheben und dann zuerst die private Zahlung auf den entsprechenden Centbetrag zu erfassen:
Anschließend kann die Bankzahlung dann wieder zugeordnet werden:
Variante 3: Offenen Centbetrag auf Skonto buchen
Eine dritte Möglichkeit wäre, dass Sie ebenfalls die letzte Bankzuordnung zu Ihrem Beleg aufheben:
Anschließend ordnen Sie die Bankzahlung erneut Ihrem Beleg zu:
Da der Gesamtbetrag des Beleges höher ausfällt als der Zahlbetrag, werden Sie bei der Zuordnung von Lexware Office nach einem Differenzgrund gefragt. Hier wählen Sie dann "Skonto" aus.
Den Umsatz in der Bank, der sich auf einen Centbetrag beläuft, können Sie dann - mit Angabe einer Notiz - auf "Zu prüfen" kategorisieren:
💡 Egal für welche der genannten Varianten Sie sich entscheiden:
Geben Sie in jedem Fall Ihrer Steuerberatung einen entsprechenden Hinweis, sodass diese den Vorgang korrekt in der Kanzleisoftware umbuchen kann.