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Löhne & Gehälter abrechnen
Erste Schritte mit lexoffice Lohn & Gehalt
Wechsel zu lexoffice
sv.net wird abgeschaltet - lexoffice versendet Ihre Meldungen automatisch
sv.net wird abgeschaltet - lexoffice versendet Ihre Meldungen automatisch

Warum Sie jetzt darüber nachdenken sollten, Ihre Mitarbeiter:innen zukünftig über lexoffice abzurechnen.

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Verfasst von Roland Finger
Vor über einer Woche aktualisiert

⚠️ Achtung: sv.net wird am 29. Februar 2024 abgeschaltet!
Ab dem 1.3.2024 können Sie keine elektronischen Meldungen mehr über sv.net versenden. Wenn Sie Ihre Meldungen an die Krankenkassen und weitere Sozialversicherungsträger weiterhin manuell versenden wollen, müssen Sie auf die neue elektronische Ausfüllhilfe umsteigen: das SV-Meldeportal.

Unser Tipp:

Sparen Sie sich die zeitaufwändige Arbeit, Meldungen manuell zu versenden! Rechnen Sie Ihre Mitarbeiter mit lexoffice Lohn & Gehalt ab und erfüllen Sie Ihre Meldepflichten in Zukunft automatisch und rechtssicher, weil ITSG-zertifiziert.

Ihre Vorteile:

lexoffice Lohn & Gehalt...

✅ ... kümmert sich neben dem Meldeversand an die Sozialversicherung auch um die steuerlichen Meldungen

✅ ... übernimmt für Sie die Prüfung, WANN WELCHE Meldung abzugeben ist

✅ ... stellt die zu übermittelten Daten bereit, so dass die manuelle Eingabe entfällt

✅ ... und kümmert sich um die Dokumentation und Bereitstellung der Meldebescheinigung, sofern diese für Ihre Mitarbeiter relevant ist

So sparen Sie sich wertvolle Zeit und erfüllen auch bei neuen Verfahren jederzeit Ihre Meldepflichten!

So funktioniert das Meldewesen mit lexoffice

Probieren Sie lexoffice Lohn & Gehalt selbst aus, kostenlos und unverbindlich! Sie werden nie wieder zurück wollen - versprochen!


Welche Meldungen übernimmt lexoffice Lohn & Gehalt für mich?

Sozialversicherung

Meldungen

Meldung über

lexoffice Lohn & Gehalt

Meldung über

sv.net (bis 29.2.24) / neues SV-Meldeportal

Beitragsnachweise

✅ automatisch

nicht mehr erforderlich

SV-Meldungen (Allgemein, Knappschaft / Minijobs)

✅ automatisch

nicht mehr erforderlich

Sofortmeldungen

✅ automatisch (Branchenabhängig)

nicht mehr erforderlich

Elektronische Arbeitsunfähigkeits-bescheinigungen (eAU)

✅ automatisch

nicht mehr erforderlich

AAG-Erstattungsanträge für Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Mutterschaftsgeld und Beschäftigungsverbot

✅ automatisch

nicht mehr erforderlich

UV-Lohnnachweis und Stammdatenabfragen bei der Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)

✅ automatisch

nicht mehr erforderlich

UV-Jahresmeldungen an die Deutsche Rentenversicherung

✅ automatisch

nicht mehr erforderlich

Meldungen zum Arbeitgeberkonto bei den Krankenkassen

automatisch

nicht mehr erforderlich

Entgeltbescheinigungen (EEL) für den Bezug von Entgeltersatzleistungen (Krankengeld, Kinderkrankengeld, Mutterschaftsgeld etc.)

automatisch

i.d.R. nicht mehr erforderlich

Elternzeitmeldungen (DSFZ)

automatisch

nicht mehr erforderlich

Elektronische Versicherungsnummer-Abfrage

automatisch

nicht mehr erforderlich

GKV-Monatsmeldungen

automatisch

nicht mehr erforderlich

Bescheinigungen für die Rentenversicherung (rvBEA)

automatisch

nicht mehr erforderlich

A1 Anträge- und Bescheinigungen

bei Bedarf

nicht mehr erforderlich

Meldungen bei Änderung der Betriebsdaten (z. B. Anschrift) an den Betriebsnummernservice der BA (DSBD)

automatisch

nicht mehr erforderlich

Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)

bei Bedarf

nicht mehr erforderlich

Bescheinigungen zum Bezug von Arbeitslosengeld (BEA)

voraussichtlich ab 09/2024

bis 08/2024 erforderlich

Manuelle Anpassungen von Rentenkonten im Falle einer Beanstandung bei der Betriebsprüfung

❌ Falls dieser seltene Ausnahmefall eintritt, melden Sie diesen über das neue SV-Meldeportal

bei Bedarf

Lohnsteuer

Meldungen

Meldung über

lexoffice Lohn & Gehalt

Meldung über

Elster Portal

Lohnsteuer-Anmeldung (LStA)

automatisch

nicht mehr erforderlich

Lohnsteuerbescheinigung (LStB)

automatisch

nicht mehr erforderlich

Elektronischer Abruf der Steuermerkmale (ELStAM)

automatisch

nicht mehr erforderlich

DLS-Export für die Lohnsteuer-Außenprüfung

bei Bedarf

nicht mehr erforderlich


Wann werden die Meldungen verschickt?

Die meisten elektronischen Meldungen (Lohnsteueranmeldungen, An-/Um-/ Abmeldungen bei der Krankenversicherung, usw.) versendet lexoffice direkt nach der Lohnabrechnung.

❗️Es gibt wenige Ausnahmen, die losgelöst von der Lohnabrechnung versendet werden:

  • Sofortmeldungen
    Von dieser Meldeart sind nicht alle Branchen betroffen. lexoffice ermittelt anhand Ihrer Branchenangabe in den Firmendaten, ob Sie betroffen sind. Wenn dem so ist, versendet lexoffice die Sofortmeldungen direkt nach der Mitarbeiteranlage (bei neuen Beschäftigungsverhältnissen).
    ​​Hinweis: Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Mitarbeiter:innen rechtzeitig vor Beschäftigungsbeginn in lexoffice anlegen!

  • ELStAM
    enthalten die Lohnsteuerabzugsmerkmale: damit sind Steuerklasse, Kinderfreibetrag, Konfession usw gemeint. Der Abruf erfolgt unmittelbar nach der Mitarbeiteranlage, damit Sie automatisch und i. d. R. rechtzeitig vor der ersten Lohnabrechnung mit den offiziellen Daten abrechnen.

  • ELStAM - Abruf aktualisierter Steuermerkmale
    Laufende Änderungen der Steuermerkmale wegen Eheschließung, Trennung oder der Geburt eines Kindes werden ebenfalls automatisch abgefragt und eingespielt.
    Hinweis: Neue Lohnsteuermerkmale können rückwirkend gelten. Dann löst lexoffice mit der nächsten Lohnabrechnung automatisch eine Korrekturabrechnung aus, um die neue Steuerklasse anzuwenden.

  • Versicherungsnummernabfrage
    Inzwischen ist die Eingabe einer Versicherungsnummer nicht mehr zulässig. Aus diesem Grund erfolgt die Abfrage der Versicherungsnummer anhand der Geburtsangaben (Geburtsdatum, -name, -ort, -land) unmittelbar und automatisch nach der Mitarbeiteranlage.

  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
    Die Abfrage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ist an die Erfassung der Abwesenheiten in lexoffice geknüpft. Unser Hilfeartikel gibt Ihnen einen Einblick in die Funktionsweise.

  • Beitragsnachweise
    Die Beitragsnachweise müssen jeden Monat bis zum fünftletzten Bankarbeitstag bei den Krankenkassen vorliegen. Sie müssen den Zeitpunkt Ihrer Lohnabrechnung nicht künstlich nach vorne verlegen, um den Termin zu halten. Sollten Sie zum Abgabezeitpunkt noch nicht abgerechnet haben, übernimmt lexoffice eine Schätzung der Sozialversicherungsbeiträge auf Basis des Vormonats kümmert sich um den pünktlichen Versand der Beitragsnachweise.
    Tipp: Erteilen Sie jeder Krankenkasse ein SEPA-Lastschriftmandat. Dann verpassen Sie den Fälligkeitstermin für die Zahlung der SV-Beiträge (drittletzter Bankarbeitstag eines Monats) auf keinen Fall.

  • Entgeltbescheinigungen
    Vorerkrankungsanfragen und Krankengeldbescheinigungen werden losgelöst von der Lohnabrechnung versendet, wenn ersichtlich ist, dass die Entgeltfortzahlungsfrist (42 Tage) überschritten ist, bzw. überschritten werden könnte.


Wo kann ich den Meldungsversand nachvollziehen?

Nach der Lohnabrechnung stellt lexoffice verschiedene Dokumente (z. B. Lohnsteuer-Anmeldung, Beitragsnachweis, Meldebescheinigung usw.) und Protokolle für die einzelnen Meldungen bereit.

Die finden Sie, wenn Sie bei der schwarzen Menüleiste oben auf "Dokumente" klicken und dann in den Bereich "Dokumente für Sie als Arbeitgeber" oder "Entgeltbescheinigungen" wechseln.

✅ Dort angezeigte Dokumente sind gleichzeitig der Nachweis des Versands. Der Versandzeitpunkt und der Empfänger der Meldung wird dort ausgewiesen.


Ihre weiteren Vorteile

lexoffice Lohn & Gehalt ist perfekt mit Ihrer Buchhaltung von lexoffice integriert und erleichtert Ihnen somit Ihren Arbeitsalltag:

✅ Abrechnung Ihrer Mitarbeiter in 3 einfachen Schritten

✅ Einfache, integrierte Bezahlung der Mitarbeiter mit wenigen Klicks

✅ Automatische Bereitstellung der Lohnunterlagen an die Mitarbeiter

✅ Automatische Verbuchung der Personalkosten in lexoffice

✅ Monatlich kündbar (keine Mindestlaufzeit)

Testen Sie jetzt lexoffice Lohn & Gehalt 30 Tage lang kostenlos und unverbindlich! Der Test endet automatisch.

Zertifiziert rechtssicher

lexoffice Lohn & Gehalt wird einmal im Jahr durch den IT-Dienstleister der Sozialversicherungsträger (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und Arbeitsagentur) ITSG überprüft und zertifiziert und hat daher Zulassung am elektronischen Meldewesen teilzunehmen. 💪


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