Die Kleinunternehmerregelung ist eine Sonderregelung im Umsatzsteuerrecht für Gründer:innen und Kleinstunernehmer:innen, die eine Vereinfachung der gesetzlichen Vorgaben rund um die Umsatzsteuer ermöglicht.
In diesem Fall dürfen Sie Ihre Rechnungen ohne den Ausweis von Umsatzsteuer schreiben.
Wir gehen in diesem Artikel auf unterschiedliche Aspekte der Kleinunternehmerregelung ein, damit Sie die wichtigsten Punkte im Blick behalten.
Wo kann ich den Antrag zur Kleinunternehmerregelung stellen?
🏢 Sie können die Kleinunternehmerregelung bei dem für Sie zuständigen Finanzamt beantragen.
👥 Die Kleinunternehmerregelung steht Gewerbetreibenden, Selbständigen, Freiberuflern sowie Land- und Forstwirten offen.
👉 Sie sind nicht verpflichtet, diese Regelung zu nutzen, wenn Sie sich dagegen entscheiden.
🕓 Sie können die Regelung entweder direkt bei der Unternehmensgründung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt beim Finanzamt beantragen.
Kleinunternehmerregelung in Ihren Einstellungen hinterlegen
Wählen Sie in Ihren allgemeinen Einstellungen (über Einstellungen>Allgemeine Einstellungen) die Option Umsatzsteuerbefreit aus und aktivieren Sie den Haken bei Kleinunternehmer.
Auf jeder Rechnung- oder Rechnungskorrektur ein Zusatz mit Hinweis auf die Steuerbefreiung aufgeführt sein, z.B. Der Rechnungsbetrag ist Gegenstand der Kleinunternehmerbesteuerung nach §19 UStG.
Den Text können Sie über das Stift-Symbol selbstständig anpassen:
Welche Umsatzgrenzen gelten für die Kleinunternehmerregelung?
Folgende Umsatzgrenzen sind für den Antrag entscheidend und dürfen nicht überschritten werden:
Sie können die Kleinunternehmerregelung anwenden, wenn Ihr Umsatz im vorherigen Jahr 25.000 € oder weniger war.
Zusätzlich darf der Umsatz im laufenden Jahr nicht mehr als 100.000 € betragen.
Sofern Sie die Kleinunternehmerregelung bereits anwenden, empfehlen wir in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob Sie die Umsatzschwelle überschreiten und ggf. auch unterjährig zur Regelbesteuerung wechseln müssen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben?
Ein Vorteil der Kleinunternehmerregelung ist, dass Sie grundsätzlich keine Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA) abgeben müssen.
Da Sie in diesem Fall Rechnungen ohne Umsatzsteuer stellen, dürfen Sie für Ausgaben auch keine Vorsteuer abziehen.
Es gibt jedoch Ausnahmefälle, bei denen auch Kleinunternehmer vom Finanzamt aufgefordert werden können, unterjährig eine USt-VA abzugeben. Dies betrifft bspw. Kleinunternehmer, die eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) zugeteilt bekommen haben.
In folgenden Fällen sind Kleinunternehmer zur Abgabe einer USt-VA verpflichtet:
🇪🇺 Kleinunternehmer, die die Umsatzsteuer für Warenbezüge aus EU-Mitgliedstaaten ins Inland entrichten müssen (innergemeinschaftliche Erwerbe, §1 Abs. 1 Nr. 5 UStG)
👤 Kleinunternehmer, die als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer entrichten müssen (Reverse-Charge-Verfahren, §13b Abs. 5 UStG)
👤 Kleinunternehmer, die die Umsatzsteuer als letzter Abnehmer eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäftes schulden (§25b Abs. 2 UStG)
🚗 Fahrzeuglieferer (§ 2a UStG)
👉 Eine USt-VA für Kleinunternehmer lässt sich mit Lexware Office aktuell nicht erstellen.
👉 Übrigens sind auch Kleinunternehmer von der Abgabepflicht einer jährlichen Umsatzsteuererklärung betroffen. Hier muss allerdings nur der Umsatz aus dem Jahr der Erklärung und der des Vorjahres auf der ersten Seite der Erklärung eingetragen werden.
Beide Meldungen können Sie direkt über ELSTER Ihr Online-Finanzamt vornehmen.