Ihre To-do's zum Jahreswechsel mit Lexware Office Lohn & Gehalt
Gleich vorweg eine gute Nachricht: Der Jahreswechsel in Lohn & Gehalt beinhaltet dieselben Aufgaben wie ein Monatswechsel mit ein paar Besonderheiten. Mit unserer Checkliste sind Sie optimal vorbereitet:
Für Sie gilt beim Jahreswechsel in Lohn & Gehalt zu beachten:
💡Je nach abgerechneten Beschäftigungsarten ist es notwendig, zusätzliche Meldungen zu generieren und an das Finanzamt und die Berufsgenossenschaft sowie an die Sozialversicherung zu versenden.
Wenn Sie ausschließlich pauschal versteuerte Minijobber abrechnen, werden z. B. keine Lohnsteuerbescheinigungen versendet.
Die Jahresmeldungen an die Berufsgenossenschaft und die Sozialversicherungen werden nur dann versendet, wenn Sie sozialversicherungspflichtig Beschäftigte abrechnen.
Dies findet in Lexware Office Lohn & Gehalt automatisiert statt. Wir gestalten die Abläufe so einfach wie möglich für Sie.
📅 Vor der Abrechnung Dezember 2024
Das prüfen und erledigen Sie vor der Dezember 2024 Abrechnung:
✔️ Vortragswerte
💡 Wenn Sie seit Januar 2024 oder davor mit Lexware Office Lohn & Gehalt abrechnen, tragen Sie keine Vortragswerte ein.
Wenn Sie innerhalb des aktuellen Kalenderjahres 2024 zu Lexware Office Lohn & Gehalt gewechselt sind, tragen Sie die Vortragswerte ein.
Hinterlegen Sie die Vortragswerte für die Lohnsteuerbescheinigung aller steuerpflichtig Beschäftigten.
Hinterlegen Sie die Vortragswerte für die Jahresmeldung zur Berufsgenossenschaft aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
Hier ist genau beschrieben, wie Sie Vortragswerte ermitteln und eintragen:
✔️ Berufsgenossenschaft
Lexware Office Lohn & Gehalt versendet die erforderlichen Meldungen an die Berufsgenossenschaft.
Tragen Sie dafür die Mitgliedschaft unter "Berufsgenossenschaft" ein und lassen Sie diese vor der Dezemberabrechnung von der Berufsgenossenschaft bestätigen.
Sie haben die Mitgliedschaft der Berufsgenossenschaft noch nicht in Lexware Office hinterlegt? Dann erfahren Sie hier, wie das funktioniert:
✔️ Korrekturen und Änderungswünsche
Prüfen Sie bitte alle Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Abwesenheitstage sowie die Stammdaten der Angestellten im Mitarbeiterformular für das Jahr 2024. Sollten Sie Änderungs- bzw. Korrekturwünsche haben, melden Sie sich direkt beim Lexware Support. Eine Korrektur im laufenden Jahr 2024 ist noch möglich.
👉 Sollten Sie erst im neuen Jahr eine Korrekturanfrage für 2024 melden, muss unser Support prüfen, ob diese Korrekturen durchführbar sind. Dies kann nicht in allen Fällen garantiert werden.
Hier finden Sie alle Informationen dazu, wie Sie Ihre Abrechnungen und die Stammdaten der Mitarbeiter:innen prüfen und anpassen:
✔️ Resturlaub
Der Resturlaub aus 2024 erlischt mit der Dezemberabrechnung 2024 ohne Auszahlung?
Gehen Sie in den Bereich “Mitarbeiterstammdaten” öffnen die den entsprechenden Mitarbeiter und stellen Sie “0 Tage” im Bereich Urlaub ein, anschließend Speichern Sie die Eingabe. So werden keine Urlaubstage ins Jahr 2025 übernommen.
Der Resturlaub aus 2024 erlischt mit der Dezemberabrechnung 2024 mit Auszahlung?
Bitte wenden Sie sich an unseren Support und lassen sich das manuelle Entgelt "Urlaubsabgeltung" anlegen. Wir erklären Ihnen dann direkt, wie es weitergeht.
Weitere Informationen zum Umgang mit Resturlaub finden Sie in folgendem Artikel:
📅 Vor der Abrechnung Januar 2025
Das sollten Sie vor der Januar 2025 Abrechnung geprüft und erledigt haben:
✔️ Erstattungssatz / Umlagesatz
Prüfen Sie die Wahltarife (Erstattungssätze) je Krankenkasse und passen Sie diese ggf. an.
Wo Sie die Wahltarife prüfen und anpassen können, erfahren Sie in folgendem Artikel:
✔️ Meldezeitraum Lohnsteuer
Ändern Sie den Melderhythmus für die Lohnsteueranmeldung.
In der Regel legt das Finanzamt anhand der eingegangenen Lohnsteueranmeldungen des Vorjahres fest, in welchem Rhythmus Sie zukünftig Ihre Lohnsteueranmeldung einreichen sollen. Bitte halten Sie Rücksprache mit dem Finanzamt. Sie selbst können nur noch im Abrechnungsmonat Januar 2025 für das Jahr 2025 diese Einstellung ändern.
Ändern Sie die Einstellung zum Meldezeitraum im Bereich "Finanzamt":
Lohn > Firma > Finanzamt
Hier erfahren Sie noch einmal Schritt für Schritt, wie Sie den Melderhythmus für die Lohnsteueranmeldung ändern und erhalten weitere Hintergrundinformationen:
Wo finde ich die Dokumente für den Jahreswechsel?
Zu den wichtigsten Dokumenten für den Jahreswechsel zählen die Jahresmeldung der Unfallversicherungen, Lohnsteuerbescheinigungen sowie der Sozialversicherungen.
Grundsätzlich finden Sie alle Dokumente in Lexware Office Lohn & Gehalt unter:
Dokumente > Dokumente für Sie als Arbeitgeber.
In folgendem Video erhalten Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung dazu, wo welches Dokument hinterlegt ist:
Wann werden die Jahresmeldungen generiert?
Die Dokumente zum Jahreswechsel werden entweder im Dezember 2025 oder im Januar 2025 versendet. Bitte beachten Sie daher folgende Übersicht:
Dokumente im Dezember 2024
Wenn der Monat Dezember 2024 abgerechnet wird, werden automatisch Dokumente erstellt und versendet.
Lohnsteuerbescheinigung (Sie können diese auch im Bereich “Dokumente für Ihre Mitarbeiter” je Mitarbeiter aufrufen)
UV-Jahresmeldung (Meldegrund 92)
UV-Beitragsabrechnung (Lohnnachweis Berufsgenossenschaft)
Sie finden diese Dokumente im Bereich "Allgemein" bei den Arbeitgeber-Dokumenten des Monats Dezember 2024.
Im Bereich "Finanzamt" des Monats Dezember 2024 finden Sie:
Lohnsteueranmeldung (monatlich, quartalsweise oder jährlich)
Dokumente im Januar 2025
Wenn der Monat Januar 2025 abgerechnet wird, werden folgende Dokumente erstellt und versendet.
Meldebescheinigungen (SV-Jahresmeldung für das abgelaufene Kalenderjahr mit Meldegrund 50)
Sie können diese im Bereich “Dokumente für Ihre Mitarbeiter” je Mitarbeiter aufrufen.
Außerdem finden Sie diese Dokumente im Bereich "Allgemein" bei den Arbeitgeber-Dokumenten des Monats Januar 2025.
Häufige Fragen
Hier finden Sie schnelle Antworten auf Fragen, die uns besonders häufig erreichen.
Wie erledige ich in Lexware Office den Lohnsteuerjahresausgleich?
Wie erledige ich in Lexware Office den Lohnsteuerjahresausgleich?
Lexware Office Lohn & Gehalt macht den Lohnsteuerjahresausgleich automatisch mit der Dezemberabrechnung 2024 - und zwar ausschließlich für Firmen mit mehr als 10 Mitarbeiter:innen, die mittels elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) abgerechnet wurden. Diese Ausschlussgründe erkennt Lexware Office Lohn & Gehalt ebenfalls automatisch.
Sie haben noch Fragen? Hier finden Sie weitere Informationen zum Lohnsteuerjahresausgleich:
Keine Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber
In Ausnahmefällen muss der Arbeitgeber keinen Lohnsteuerjahresausgleich für einen Mitarbeiter vornehmen. Hier die wichtigsten Szenarien:
Der Mitarbeiter ist nur beschränkt steuerpflichtig. Das kann jemand sein, der mehr als die Hälfte des Jahres im Ausland wohnt.
Der Arbeitnehmer war nicht das ganze Kalenderjahr beim Arbeitgeber beschäftigt.
Der Arbeitnehmer hat beantragt, dass der Arbeitgeber bei ihm keinen Lohnsteuerjahresausgleich vornehmen soll.
Bei der Berechnung der Lohnsteuer wurde ein individueller Freibetrag berücksichtigt.
Der Arbeitnehmer fällt für das Ausgleichsjahr oder für einen Teil davon in Steuerklasse V oder VI.
Der Arbeitnehmer fällt für einen Teil des Ausgleichsjahres in Steuerklasse II, III oder IV.
Der Arbeitnehmer hat im Ausgleichsjahr Kurzarbeitergeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Entschädigungen für einen Verdienstausfall oder Beträge zur Aufstockung erhalten.
Im Lohnkonto steht der Eintrag "U", was heißt, dass Krankengeld oder Elterngeld bezogen wurde.
Der Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse des Arbeitnehmers hat sich im Ausgleichsjahr geändert.
Der Arbeitnehmer hat im Ausgleichsjahr ausländische Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit bezogen, die von der Lohnsteuer freigestellt waren.
Urlaubsabgeltung - Wie kann ich dies in Lexware Office abrechnen?
Urlaubsabgeltung - Wie kann ich dies in Lexware Office abrechnen?
Sie möchten das Entgelt "Urlaubsabgeltung" zur Verfügung haben? Wenden Sie sich gern an unseren Support, um Ihnen dieses individuelle Entgelt anlegen zu können.
Was wird in der Zeile 28 angezeigt? Wie trage ich die Vorsorgepauschale ein?
Was wird in der Zeile 28 angezeigt? Wie trage ich die Vorsorgepauschale ein?
In Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung wird die Vorsorgeaufwendung angegeben. Wenn Sie in den Mitarbeiterstammdaten keine Eintragung beim Basisbeitrag für die Krankenversicherung (KV) und für die Pflegeversicherung (PV) vornehmen, ist eine Pauschale hinterlegt.
Diese Eintragung ist kein Pflichtfeld. Aber: Die Hinterlegung der Basisbeiträge hat sofortige Auswirkung auf die berechnete Lohnsteuer (Vorsorgepauschale), ohne dass der Basisbetrag auf der Lohnabrechnung dargestellt wird.
Die Basisbeiträge können Sie in Lexware Office Lohn & Gehalt in den Mitarbeiterstammdaten/Sozialversicherung erfassen. Befragen Sie dazu das Versicherungsunternehmen nach der Höhe der Basisbeiträge.
Wie kann ich eine Korrektur für 2024 auslösen, wenn ich bereits den Dezember abgerechnet habe?
Wie kann ich eine Korrektur für 2024 auslösen, wenn ich bereits den Dezember abgerechnet habe?
Eine Korrektur für das Jahr 2024 ist möglich, sollten Sie den Januar 2025 noch nicht abgeschlossen haben.
Sollten Sie den Januar 2025 bereits abgeschlossen haben, muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine Korrektur noch durchgeführt werden kann.
Wenden Sie sich in beiden Fällen bitte an den Lexware Support.