Geringwertige Wirtschaftsgüter kurz GWG gehören zum Anlagevermögen eines Unternehmens. Die Anschaffungs-/Herstellungskosten oder der Einlagewert dürfen eine bestimmte Wertgrenze nicht übersteigen.
GWG-Check
Es handelt sich um ein bewegliches Wirtschaftsgut z.B. Schreibtisch
Das Wirtschaftsgut ist selbständig nutzbar, d.h. es kann ohne andere Gegenstände funktionieren z.B. ein Multifunktionsgerät mit Kopierfunktion funktioniert auch ohne PC oder Laptop. Das trifft auf einen Scanner nicht zu.
Typische GWGs:
Smartphones
Tablets
Multifunktionsgeräte
Computer und Laptops
Kaffeemaschine
Einrichtungsgegenstände
GWGs in der Belegerfassung
Sie haben beispielsweise einen Multifunktionsdrucker und Druckerpapier gekauft und dafür eine Rechnung? Dann erfassen Sie die Rechnung in der Belegerfassung zweimal. Einmal mit der Kategorie GWG und ein zweites Mal mit der Kategorie Bürobedarf. Eine Split-Buchung mit einem Anlagegut ist in der Belegerfassung nicht möglich.
Aktuelle GWG-Grenze
Entscheidend sind hier die Netto-Anschaffungskosten. Bei umsatzsteuerbefreiten Firmen und Kleinunternehmer werden Betriebsausgaben grundsätzlich mit den Bruttopreisen (=Betrag inkl. USt) berücksichtigt.
Bei der Frage, ob ein Anlagegut als GWG gilt oder nicht, gelten jedoch auch hier die Netto-Wertgrenzen.
Beispiel:
Handykauf in Höhe von 475,99 EUR (Brutto inkl. 19% USt).
Das Handy ist ein GWG, da die Netto-Wertgrenze von 410,00 EUR nicht überschritten ist.
Bestimmung der Wertgrenze
Die Firma ist ...
| Umsatzsteuerpflichtig
| Umsatzsteuerfrei - oder Sie sind Kleinunternehmer
|
Anschaffung bzw. Belegdatum | Betrag (Netto) | Betrag (Wertgrenze) |
bis 31.12.2017 | 150,01 EUR bis 410,00 EUR | 150,01 EUR bis 487,90 EUR 19% USt = 487,90 EUR 7 % USt = 438,70 EUR |
ab 1.1.2018 | *250,01 EUR bis 800 EUR | *250,01 EUR bis 952,00 EUR 19% USt = 952,00 EUR 7% USt = 856,00 EUR |
* Kleinbetragsrechnung: Anhebung der Grenze (rückwirkend ab 1.1.2017) von 150 EUR auf 250 EUR.
Wirtschaftsgüter unter 250 EUR unterliegen nicht der Aufzeichnungspflicht und können direkt als Ausgabe - beispielsweise auf die Kategorie "Anschaffungen" - erfasst werden.
Selbstständig nutzbare Werkzeuge, die nicht mehr als 250 EUR (netto) pro Stück kosten, bezeichnet man als Werkzeuge und Kleingeräte. In lexoffice werden diese unter der Kategorie "Kleinmaterial" erfasst.
Bei Updates und Anschaffungen von Software unter 250 EUR (netto) ist die Kategorie Lizenzen und Konzessionen zu verwenden.
Berechnung der Netto-Anschaffungskosten
Der Betrag rechnet sich wie folgt: Der Brutto-Preis (inkl. USt) minus der Umsatzsteuer (19% oder 7%), minus Erlösminderungen wie z.B. Skonto, Rabatte.
Besonderheit Einlagewert
Handelt es sich bei dem GWG um eine Einlage aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen, darf nicht vom usprünglichen Preis ausgegangen werden. In diesem Fall ist eine Schätzung des Einlagewerts (Restwert) zu empfehlen. Die Richtschnur dabei: Was würde ein Käufer noch für den Gegenstand bezahlen.
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