💡 Wie kann ich mein Anlagegut richtig berücksichtigen? Finden Sie es hier heraus :
Die Kosten für selbstständig nutzbare Werkzeuge und Kleingeräte und für eigenständige Software oder Updates sind mit einem Anschaffungspreis von bis zu 250 EUR (netto) sofort abzugsfähige Betriebsausgaben.
🔎 Das heißt die Anschaffung wird weder abgeschrieben noch als Anlagegut erfasst.
⚠️ Handelt es sich um ein nicht selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut, wie z.B. ein Zubehör, ist es gemeinsam mit den anderen Bestandteilen abzuschreiben.
Was sind typische Werkzeuge und Kleingeräte?
Sie haben dieselben Voraussetzungen wie die geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWGs).
Kurz gesagt: Ein abnutzbares, bewegliches und selbständig nutzbares Wirtschaftsgut.
Die Abgrenzung erfolgt anhand des Einkaufspreises.
Typische Werkzeuge sind:
Hämmer, Sägen, Hobel, Schraubenzieher, Feilen usw.
maschinengebundene Werkzeuge, insofern diese nicht länger als ein Jahr halten
Was sind die Netto-Anschaffungskosten?
Bei der Bestimmung der 250-Euro-Grenze, gilt immer die Netto-Wertgrenze, also der Betrag ohne die Umsatzsteuer.
📌 Das gilt ebenfalls für umsatzsteuerbefreite Unternehmen und Kleinunternehmer, auch wenn die Betriebsausgaben mit den Bruttopreisen (Betrag inkl. USt) berücksichtigt werden.
Wie erfasse ich diese Betriebsausgaben?
Nutzen Sie hierfür die Kategorie "Werkzeuge und Kleingeräte".
Bei Updates und Anschaffungen von Software ist die Kategorie "Lizenzen und Konzessionen" zu verwenden.