Die Kosten für selbstständig nutzbare Werkzeuge und Kleingeräte und für eigenständige Software oder Updates sind mit einem Anschaffungspreis von bis zu 250 EUR (netto) sofort abzugsfähige Betriebsausgaben. Das bedeutet, die Anschaffung wird weder abgeschrieben noch als Anlagegut erfasst.
Liegen die Anschaffungskosten selbstständig nutzbarer Wirtschaftsgüter über 250 EUR, kommt eine Behandlung als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) in Betracht.
Wie wird dies in Lexware Office erfasst?
Selbstständig nutzbare Werkzeuge, die nicht mehr als 250 EUR (netto) pro Stück kosten, bezeichnet man als Werkzeuge und Kleingeräte. In Lexware Office werden diese unter der Kategorie Kleinmaterial erfasst.
Bei Updates und Anschaffungen von Software von bis zu 250 EUR (netto) ist die Kategorie Lizenzen und Konzessionen zu verwenden.
Was sind die Netto-Anschaffungskosten?
Bei umsatzsteuerbefreiten Firmen und Kleinunternehmer werden Betriebsausgaben grundsätzlich mit den Bruttopreisen (=Betrag inkl. USt) berücksichtigt. Bei der Bestimmung der 250-Euro-Grenze, gilt jedoch immer die Netto-Wertgrenze (=Betrag ohne USt) .
Was sind typische Werkzeuge und Kleingeräte?
Die Definition entspricht grundsätzlich denen der geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG). Die Abgrenzung erfolgt anhand des Einkaufspreises. Demnach gehören zur Gruppe der Werkzeuge und Kleingeräte alle abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter, die zu einer selbständigen Nutzung fähig sind, deren Anschaffungskosten aber 250 EUR (netto) nicht übersteigen.
Typische Werkzeuge sind:
Hämmer, Sägen, Hobel, Schraubenzieher, Feilen usw.
maschinengebundene Werkzeuge, insofern diese nicht länger als ein Jahr halten