Wie ist der aktuelle Stand der Gesetzgebung?
Das Gesetz wurde am 27.03.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Vorausgegangen sind monatelange Verhandlungen, in denen einige Inhalte wie die degressive Abschreibung verändert und andere Inhalte wie die Klimaschutz-Investitionsprämie gekippt wurden.
Einen detaillierten Überblick finden Sie auch hier.
Darf ich wieder degressiv abschreiben?
Die finale Fassung des Wachstumschancengesetzes sieht eine degressive Abschreibung von Anlagegütern vor, die zwischen dem 01.04.2024 - 31.12.2024 angeschafft wurden.
Bei der nun eingeführten degressiven Abschreibung für 2024 ist jedoch nur der 2,0-fache Satz der linearen Abschreibung anzusetzen. Dies weicht von der zuletzt bekannten degressiven Abschreibung ab.
Bei der in den letzten Jahren gängigen degressiven Abschreibung, welche z.B. zwischen dem 01.01.2020 bis zum 31.12.2022 gültig war, war eine Abschreibung in Höhe des 2,5-fachen Satzes der linearen Abschreibung erlaubt.
Lexware Office ermöglicht Ihnen die degressive Abschreibung mit 2,0-fachem Satz für Anlagen mit Anschaffung ab dem 01.04.2024 - 31.12.2024. Wir haben zudem sichtbar gemacht, welcher Satz (2,0 oder 2,5) der degressiven Abschreibung zugrunde liegt.
Was kann ich machen, wenn ich eine Anlage mit Anschaffung ab 01.10.2023 bereits degressiv abschreibe?
In der ursprünglichen Fassung des Wachstumschancengesetzes war die degressive Abschreibung mit 2,5-fachem Satz für Anlagegüter mit Anschaffung zwischen dem 01.10.2023 bis 31.12.2024 vorgesehen. Um den Bundeshaushalt zu entlasten, wurde die Regelung leider, wie oben beschrieben, eingekürzt.
Wenn Sie nun eine Anlage mit Anschaffung ab dem 01.10.2023 in Lexware Office degressiv abgeschrieben haben, sollten Sie tätig werden. In diesem Fall ist die einzig erlaubte Abschreibungsmethode die lineare.
Wie Sie in diesem Falle die Abschreibungsmethode wechseln können, erfahren Sie in unserem Wissensartikel:
Ändert sich die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter in 2024?
Die sinnvolle Erhöhung der GWG-Grenze von 800,- EUR auf 1.000,- EUR ist im ursprünglichen Gesetzestext enthalten und wurde zunächst auch vom Bundesrat unterstützt. Durch die langen Verhandlungen und die angespannte Haushaltslage, wurde die Erhöhung der Grenze gekippt.
Es bleibt bei den bekannten Grenzwerten:
AfA, Anlagenbuchhaltung, Wachstumschancengesetz, Degressive Abschreibung, GWG, geringwertige Wirtschaftsgüter, Gesetzgebung