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So gelingt die Korrektur Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung mit lexoffice
So gelingt die Korrektur Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung mit lexoffice

Erhalten Sie neben einer Schritt-für-Schritt-Anleitung auch weitere wertvolle Informationen rund um das Thema Korrekturmeldung

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Verfasst von Johanna
Vor über einer Woche aktualisiert

Sie kennen das mit Sicherheit auch: Bei der Vielzahl der anfallenden Geschäftsvorfällen wird schnell einmal die Erfassung eines Beleges vergessen oder es schleicht sich ein Tippfehler bei der Angabe des Betrages ein.

Das kann besonders ärgerlich sein, wenn Sie für den entsprechenden Zeitraum bereits Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA) an das Finanzamt übermittelt haben.

Doch keine Sorge - mit lexoffice gelingt die Korrekturmeldung im Handumdrehen.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie in wenigen Schritten mit lexoffice eine Korrektur Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung vornehmen und sicherstellen können, dass alle Änderungen ordnungsgemäß erfasst und an das Finanzamt übermittelt werden.


Steuerrelevante Änderungen

Wenn Sie für einen bereits gemeldeten Zeitraum Änderungen/Anpassungen vornehmen, welche Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung beeinflussen, spricht man von steuerrelevanten Änderungen.

lexoffice protokolliert automatisch alle steuerrelevanten Änderungen, die in Ihrem Account vorgenommen wurden. Sie können diese Protokollierung über das ELSTER-Menü (unter Buchhaltung>ELSTER) aufrufen.

Innerhalb dieser Protokollierung werden alle Belege und Zahlungen aufgelistet, die in einem bereits gemeldeten Umsatzsteuer-Voranmeldungszeitraum bearbeitet oder neu erfasst worden sind.

Wir empfehlen Ihre steuerrelevanten Änderungen genau zu prüfen, um zu beurteilen, ob es sich hierbei um Änderungen handelt, die eine korrigierte Meldung Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt erfordert.

Holen Sie sich hierbei gerne Unterstützung von Ihrer Steuerberatung ein, sofern Ihnen die Einschätzung schwerfällt 🫱🏻‍🫲🏼

Eine Korrekturmeldung wäre z.B. erforderlich, wenn Sie für einen bereits übermittelten Zeitraum nachträglich einen Beleg erfassen und dieser Einfluss auf Ihre gemeldete Zahllast hat.

💡 Tipp

Vergleichen Sie am besten die gemeldete Zahllast aus dem Übertragungsprotokoll Ihrer USt-VA mit der Zahllast, die Ihnen nun in lexoffice angezeigt wird, sobald Sie Ihre Umsatzsteuer-Zahllast aufrufen.

Achten Sie darauf den identischen Zeitraum miteinander zu vergleichen.

Die Anleitung zur Übermittlung einer korrigierten Meldung Ihrer USt-VA, zeigen wir Ihnen im nächsten Schritt auf.

Sofern Sie keine Korrekturmeldung einreichen möchten, können Sie die einzelnen Einträge für steuerrelevante Änderungen markieren und unten rechts gesammelt ausblenden.

👉 Bitte beachten Sie, dass ausgeblendete Einträge nicht mehr rückgängig gemacht werden können.


Korrigierte Umsatzsteuer-Voranmeldung übermitteln

Um eine korrigierte Meldung an das Finanzamt zu übermitteln, können Sie den betroffenen Zeitraum einfach nochmal an das Finanzamt übermitteln.

ELSTER erkennt im Hintergrund, dass es sich bei der erneuten Meldung des Zeitraums um eine korrigierte Meldung handelt.

D.h. so wie Sie auch Ihre normale USt-VA an das Finanzamt übermittelt haben, gehen Sie erneut vor, um eine korrigierte Meldung zu versenden.

Öffnen Sie Ihre Umsatzsteuer-Zahllast (über Buchhaltung>ELSTER) und stellen Sie den betroffenen Zeitraum ein.

Über den grünen Button "Übermitteln" können Sie die korrigierte Meldung an ELSTER übermitteln.


Wie erfasse ich den Beleg für meine korrigierte USt-VA?

Die Anleitung für die korrekte Erfassung Ihres Beleges finden Sie in unserem Wissensartikel:


Was ist für Ihre Korrekturmeldung zu beachten, wenn Sie die Originalmeldung Ihrer USt-VA nicht mit lexoffice übermittelt haben?

Sollten Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht mit lexoffice, sondern mit einer anderen Software - bspw. direkt mit ELSTER Ihr Online-Finanzamt - gemeldet haben, kann bei einer Abgabe einer weiteren Meldung aus lexoffice heraus, nicht erkannt oder eingestellt werden, dass es sich um eine korrigierte Meldung handelt. Es wird dann eine "ganz normale Erstmeldung" der USt-VA an ELSTER übergeben.

I.d.R. sollte das Finanzamt nach erhalt der zweiten Meldung selbstständig erkennen, dass es sich vermutlich um eine Korrektur Ihrer zuvor gemeldeten USt-VA handelt. Damit die Einordnung Ihrer Meldungen aber direkt richtig erfolgen kann, empfehlen wir die Umsatzsteuer-Voranmeldung, sowie evtl. Korrekturmeldungen jeweils mit lexoffice zu übermitteln.


Stichworte: Anmeldung, 10, Korrektur

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