One Stop Shop / Fernverkäufe - ELSTERN wie gewohnt!
Versteuern Sie Ihre innergemeinschaftlichen Fernverkäufe mit deutscher Umsatzsteuer, so wird dies automatisch in der Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigt (Einnahmen 19% / 7%). Verwenden Sie hingegen die Steuer des EU-Ziellandes so MUSS eine Meldung entweder gesamthaft über das OSS oder über eine separate Registrierung im EU-Zielland erfolgen. Eine Meldung über ELSTER ist nicht zulässig.
Wann und wo erfolgt der Ausweis in der Umsatzsteuervoranmeldung?
Die Tabelle hilft Ihnen dabei zu erkennen, anhand welchen Datums eine Eingangs- oder Ausgangsrechnung Einzug in die Umsatzsteuervoranmeldung einer Übermittlungsperiode (Monat/Quartal) findet.
Grundsätzlich ist bei der Ermittlung das Datum ausschlaggebend, dass sie beim Erfassen angegeben haben (Leistungs- oder Belegdatum).
In wenigen Fällen ist allerdings das Zahldatum maßgebend.
Alle anderen Datumsangaben spielen keine Rolle (z.B. Buchungs-, Vertrags- oder Angebotsdatum)
Was passiert bei USt-Positionen mit Null-Betrag?
In der Umsatzsteuer-Zahllast im Menü Buchhaltung/ELSTER werden für den Voranmeldungszeitraum immer alle Positionen aufgeführt. Das unabhängig davon, ob die Positionen im Voranmeldungszeitraum bebucht worden sind.
Beim Übermitteln der Werte an das Finanzamt gilt folgendes:
Wurde eine Position im Voranmeldezeitraum nicht bebucht, dann wird die Position auch nicht an das Finanzamt übermittelt.
Ergibt sich rechnerisch bei einer Position 0,00 EUR, beispielsweise durch eine Rechnung und Gutschrift? Dann wird die Position mit Null-Betrag an das Finanzamt übermittelt.