Die ELSTER-Positionen

Umsatzsteuer-Voranmeldung, UStVA, Zusammenfassenden Meldung, ZM, Bemessungsgrundlage, BMG, USt 1 A, Formular-Positionen

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Verfasst von Carsten
Vor über einer Woche aktualisiert

One Stop Shop / Fernverkäufe - ELSTERN wie gewohnt!

Versteuern Sie Ihre innergemeinschaftlichen Fernverkäufe mit deutscher Umsatzsteuer, so wird dies automatisch in der Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigt (Einnahmen 19% / 7%). Verwenden Sie hingegen die Steuer des EU-Ziellandes so MUSS eine Meldung entweder gesamthaft über das OSS oder über eine separate Registrierung im EU-Zielland erfolgen. Eine Meldung über ELSTER ist nicht zulässig.

Wann und wo erfolgt der Ausweis in der Umsatzsteuervoranmeldung?

Die Tabelle hilft Ihnen dabei zu erkennen, anhand welchen Datums eine Eingangs- oder Ausgangsrechnung Einzug in die Umsatzsteuervoranmeldung einer Übermittlungsperiode (Monat/Quartal) findet. 

  • Grundsätzlich ist bei der Ermittlung das Datum ausschlaggebend, dass sie beim Erfassen angegeben haben (Leistungs- oder Belegdatum). 

  • In wenigen Fällen ist allerdings das Zahldatum maßgebend. 

  • Alle anderen Datumsangaben spielen keine Rolle (z.B. Buchungs-, Vertrags- oder Angebotsdatum)

Was passiert bei USt-Positionen mit Null-Betrag?

In der Umsatzsteuer-Zahllast im Menü Buchhaltung/ELSTER werden für den Voranmeldungszeitraum immer alle Positionen aufgeführt. Das unabhängig davon, ob die Positionen im Voranmeldungszeitraum bebucht worden sind.

Beim Übermitteln der Werte an das Finanzamt gilt folgendes:

  • Wurde eine Position im Voranmeldezeitraum nicht bebucht, dann wird die Position auch nicht an das Finanzamt übermittelt

  • Ergibt sich rechnerisch bei einer Position 0,00 EUR, beispielsweise durch eine Rechnung und Gutschrift? Dann wird die Position mit Null-Betrag an das Finanzamt übermittelt. 









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