Ja, Sie können in lexoffice l und XL sowohl Anlagegüter als auch geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) anlegen und somit abschreiben.

Verfasst von lexoffice support
Vor über einer Woche aktualisiertJa, Sie können in lexoffice l und XL sowohl Anlagegüter als auch geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) anlegen und somit abschreiben.