Ja, Sie können in lexoffice l und XL sowohl Anlagegüter als auch geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) anlegen und somit abschreiben.
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Verfasst von lexoffice support
Vor über einer Woche aktualisiertJa, Sie können in lexoffice l und XL sowohl Anlagegüter als auch geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) anlegen und somit abschreiben.