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Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung
Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung

Hier erfahren Sie, wie Sie mehr Zeit zur Abgabe der USt-Va erhalten können.

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Verfasst von Jan B.
Vor über einer Woche aktualisiert

Was ist die Dauerfristverlängerung?

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung muss einmal im Monat bzw. im Quartal erstellt und an das Finanzamt übermittelt werden. Stichtag ist jeweils der 10. des Folgemonats, zeitgleich muss auch die Zahlung erfolgen. 

🕑 Zehn Tage sind Ihnen zu knapp? Dann können Sie mithilfe von ELSTER - Ihrem Online Finanzamt eine Dauerfristverlängerung beantragen. Damit haben Sie einen Monat länger Zeit, die Umsatzsteuer-Voranmeldung zu melden und zu bezahlen.

Beispiel:

Was ist die Sondervorauszahlung?

Wenn Sie Monatsmelder sind, möchte das Finanzamt im Gegenzug für die Dauerfristverlängerung eine Sicherheit in Form einer Sondervorauszahlung erhalten.

Diese beträgt 1/11 der gesamten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres. Die Zahlung wird zum Zeitpunkt der Antragstellung fällig und wird noch im gleichen Jahr mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember vom Finanzamt wieder zurückerstattet.

Wie beantrage ich eine Dauerfristverlängerung mit ELSTER?

Abhängig davon, ob Sie Monats- oder Quartalszahler sind, gibt es zwei verschiedene Anträge, die sich in Ihren Eigenschaften unterscheiden:

Antragstellung

Die Dauerfristverlängerung kann nicht mit lexoffice beantragt werden, das geht aber direkt bei ELSTER - Ihrem Online Finanzamt.

  • Erstellen Sie ein Benutzerkonto oder melden Sie sich im Bereich Mein Elster mit Ihren Zugangsdaten an.

  • Klicken Sie im linken Fensterbereich Mein Elster auf Meine Formulare und dort dann auf den Button Neue Formular starten.

  • Wählen Sie jetzt im Bereich Formular das entsprechende Formular für die Dauerfristverlängerung/Sondervorauszahlung (monatlich) oder Dauerfristverlängerung (vierteljährlich).

  • Wählen Sie jetzt aus, für welches Kalenderjahr Sie den Antrag stellen möchten. Falls Sie bisher per ELSTER keinen Antrag gestellt haben, klicken Sie auf Ohne Datenübernahme fortfahren.

  • Erfassen Sie die Angaben zum Unternehmen und ggf. die Angaben zur Mitwirkung/Beratung.

  • Wechseln Sie im Anschluss in den 3. Bereich - Anmeldung der Sondervorauszahlung. Erfassen Sie im Feld 24 die Summe der gesamten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres. Die Sondervorauszahlung wird automatisch berechnet und im Feld 25 angezeigt.

    💡 Quartalszahler müssen keine Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung leisten, um eine Dauerfristverlängerung zu erhalten. Sie müssen jedoch eine sog. Null-Meldung abgeben, um die Dauerfristverlängerung zu deklarieren. Das bedeutet, dass im betreffenden Feld 24 eine 0 eingetragen wird.

  • Prüfen Sie auch Ihre Angaben im Bereich Sonstige Angaben, klicken Sie dann oben rechts auf Speichern und Formular verlassen.

  • Zur Sicherheit die Daten nochmals prüfen und dann kann die Dauerfristverlängerung versendet werden.

Wie kategorisiere ich die Sondervorauszahlung in lexoffice?

Bitte denken Sie daran, die geleistete Sondervorauszahlung in lexoffice mit Sondervorauszahlung 1/11 zu kategorisieren. Nur dann steht diese zur Verrechnung mit der Dezember-Meldung zur Verfügung.


Verrechnung, Beantragung, ELSTER, Dauerfrist

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