Die Umsatzsteuer-Voranmeldung muss einmal im Monat bzw. im Quartal erstellt und an das Finanzamt übermittelt werden. Stichtag ist jeweils der 10. des Folgemonats, zeitgleich muss auch die Zahlung erfolgen.
Zehn Tage sind Ihnen zu knapp? Dann können Sie eine Dauerfristverlängerung beantragen. Damit haben Sie einen Monat länger Zeit, die Umsatzsteuer-Voranmeldung zu elstern und zu bezahlen.
Beispiele:
Die Sondervorauszahlung
Für die Dauerfristverlängerung möchte das Finanzamt im Gegenzug eine Sicherheit in Form einer Sondervorauszahlung. Diese beträgt 1/11 der gesamten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres. Die Zahlung wird Anfang des Jahres fällig, und noch im gleichen Jahr mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember vom Finanzamt wieder zurückerstattet.
Die Antragstellung
So stellen Sie einen Antrag auf Dauerfristverlängerung mit ELSTER
Die Dauerfristverlängerung kann nicht mit lexoffice erstellt werden, das geht aber direkt bei ELSTER - Ihrem Online Finanzamt.
Erstellen Sie ein Benutzerkonto oder melden Sie sich im Bereich Mein Elster mit Ihren Zugangsdaten an.
Klicken Sie im linken Fensterbereich Mein Elster auf Meine Formulare und dort dann auf den Button Neue Formular starten.
Wählen Sie jetzt im Bereich Formular das entsprechende Formular für die Dauerfristverlängerung/Sondervorauszahlung (monatlich) oder Dauerfristverlängerung (vierteljährlich).
Wählen Sie jetzt aus für welches Kalenderjahr Sie den Antrag stellen möchten. Falls Sie bisher per ELSTER keinen Antrag gestellt haben klicken Sie auf Ohne Datenübernahme fortfahren.
Erfassen Sie die Angaben zum Unternehmen und ggf. die Angaben zur Mitwirkung/Beratung.
Wechseln Sie im Anschluss in den 3. Bereich - Anmeldung der Sondervorauszahlung. Erfassen Sie im Feld 24 die Summe der gesamten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres. Die Sondervorauszahlung wird automatisch berechnet und im Feld 25 angezeigt. Quartalszahler müssen keine Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung leisten, um eine Dauerfristverlängerung zu erhalten. Sie müssen jedoch eine sog. Null-Meldung abgeben, um die Dauerfristverlängerung zu deklarieren. Das bedeutet, dass im betreffenden Feld 24 eine 0 eingetragen wird.
Prüfen Sie auch Ihre Angaben im Bereich Sonstige Angaben, klicken Sie dann oben rechts auf Speichern und Formular verlassen.
Zur Sicherheit die Daten nochmals prüfen und dann kann die Dauerfristverlängerung versendet werden.