Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
Mit Lexware Office haben Sie die Möglichkeit, den Jahresurlaub einzelner oder aller Mitarbeiter:innen nachzuhalten und auf der Lohnabrechnung auszuweisen.
2. Einrichtung
Als Erstes müssen Sie den Urlaubsanspruch lt. Arbeitsvertrag eintragen.
Das machen Sie entweder in der Mitarbeiterübersicht:
Rufen Sie sich die Mitarbeiterstammdaten in der schwarzen Menüleiste über "Mitarbeiter" auf und wählen den:die Mitarbeiter:in aus, für den:die Sie überprüfen möchten
oder direkt in den Mitarbeiterdetails:
Rufen Sie sich die Mitarbeiterstammdaten in der schwarzen Menüleiste über "Mitarbeiter" auf und wählen den:die Mitarbeiter:in aus, für den:die Sie überprüfen, möchten-Klicken Sie diesen an und öffnen Sie den Bereich für die Eingabe des Urlaubsanspruchs
Nun übertragen Sie folgende Werte:
Vertraglich geregelter Jahresurlaub
Das ist der Urlaubsanspruch, der der Mitarbeiterin* jedes Jahr zusteht (mindestens 20 Tage bei einer Fünftagewoche). Diesen Wert übertragen Sie bitte unverändert aus dem aktuellen Arbeitsvertrag.Bereits genommener Urlaub
Wenn Sie neu zu Lexware Office kommen, aber bereits Mitarbeiter abgerechnet haben, können Sie den im aktuellen Jahr in Ihrer Firma genommenen Urlaub eintragen. Falls Sie schon länger mit Lexware Office abrechnen und Urlaube schon in der Abrechnung erfasst haben, müssen Sie hier nichts eintragen.Resturlaub aus Vorjahr
Hier müssen Sie nur etwas eintragen, wenn Sie im laufenden Jahr neu mit Lexware Office anfangen und bei der Mitarbeiterin noch Urlaubstage aus dem Vorjahr übrig sind.
Das war’s! Ab jetzt wird der verbleibende Urlaubsanspruch auf dem Lohnschein Ihrer Mitarbeiter:in anzeigt.
3. Wie sieht der Urlaub auf dem Lohnschein aus?
Wir versuchen die drängendste Fragen Ihrer Mitarbeiter:innen zu beantworten: wie viel habe ich noch?
4. Berechnung des Urlaubsanspruchs pro Jahr
Mit der Einrichtung haben Sie für Ihre Mitarbeiter:innen ein Urlaubskonto eingerichtet. Lexware Office ermittelt auf Basis Ihrer Eingaben automatisch den Urlaubsanspruch für das laufende Jahr:
Resturlaub aus dem Vorjahr
+ Arbeitsvertraglich gewährter Urlaubsanspruch (ggf. anteilig)
- Genommene Urlaubstage
--------------------------------------------------------------------------------
= Tatsächlicher Urlaubsanspruch
Dabei wird der vertraglich vereinbarte Urlaubsanspruch automatisch reduziert, wenn der:die Mitarbeiter:in im laufenden Jahr eintritt oder Ihr Unternehmen im laufenden Jahr verlässt.
5. Sie sind nicht mit dem ermittelten Urlaubsanspruch einverstanden?
Wenn Sie nicht mit der automatischen Anpassung des Urlaubsanspruchs im ersten Jahr einverstanden sind, können Sie manuell eingreifen.
Rufen Sie sich die Mitarbeiterstammdaten in der schwarzen Menüleiste über "Mitarbeiter" auf und wählen den:die Mitarbeiter:in aus, für den:die Sie überprüfen, möchten-Klicken Sie diesen an und öffnen Sie den Bereich für die Eingabe des Urlaubsanspruchs
Klicken Sie in den Mitarbeiterdetails auf die Schaltfläche mit den drei Punkten neben dem aktuellen Urlaubskonto.
Wählen Sie entweder “Urlaubsanspruch erhöhen” oder “Urlaubsanspruch kürzen”, um das Urlaubskonto für das laufende Jahr entsprechend anzupassen.
Tipp: So können Sie auch eine Minderung des Urlaubsanspruchs wegen Urlaubsverfall abbilden.
6. Bei meinen Mitarbeiter:innen ändern sich die gearbeiteten Tage im laufenden Jahr
Wenn Ihr:e Mitarbeiter:in im laufenden Jahr beispielsweise von Teilzeit auf Vollzeit wechselt, ändert sich natürlich auch der vertragliche Urlaubsanspruch. Den Teilurlaubsanspruch müssen Sie nicht manuell ausrechnen.
Rufen Sie sich die Mitarbeiterstammdaten in der schwarzen Menüleiste über "Mitarbeiter" auf und wählen den:die Mitarbeiter:in aus, für den:die Sie überprüfen, möchten-Klicken Sie diesen an und öffnen Sie den Bereich für die Eingabe des Urlaubsanspruchs
Klicken Sie in den Mitarbeiterdetails auf die Schaltfläche mit den drei Punkten neben dem aktuellen Urlaubskonto.
Wählen Sie “Vertraglichen Jahresurlaub bearbeiten” und tragen Sie im Monat der Änderung den neuen vertraglich geregelten Jahresurlaub ein.
Klicken Sie auf “Übernehmen” und das war’s!