1. Was ist eine Inflationsausgleichsprämie
Noch bis Ende 2024 können Arbeitgeber:innen nach ihren Möglichkeiten freiwillig ihren Mitarbeiter:innen Leistungen zur Abmilderung der Inflation bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei gewähren
Es gibt keinen arbeitsrechtlichen Anspruch auf die Zahlung. Wenn Sie sie jedoch gewähren, müssen Sie den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten.
2. Voraussetzungen
Zeitraum: vom Zeitpunkt der Verkündung des Gesetzes bis zum 31.12.2024
Zahlweise: einmalig oder in mehreren Teilbeträgen
Nachweispflicht: keine; die Zahlung muss lediglich auf der Lohnabrechnung in Zusammenhang mit der Inflation gebracht werden
Wer darf es erhalten: Die Inflationsausgleichsprämie können alle Arbeitnehmer:innen im steuerrechtlichen Sinne erhalten. Dazu gehören laut Bundesfinanzministerium beispielsweise: Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit und kurzfristig Beschäftigte
WICHTIG: die Zahlung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen (vertraglich vereinbarte Zahlungen können nicht mit dem Entgelt Inflationsausgleich ersetzt werden).
3. Wie trage ich es in Lexware Office ein?
So geht’s:
Klicken Sie auf „Abrechnung“ - diesen Punkt finden Sie in der schwarzen Menüleiste oben.
Öffnen Sie den Schritt 2 in der Abrechnung
Wählen Sie den:die Mitarbeiter:in, bei dem Sie das Entgelt hinzufügen wollen und klicken Sie auf "Entgelt hinzufügen".
Es öffnet sich ein Auswahlfenster, wählen Sie “Inflationsausgleich (steuerfrei)” (darf bis zum 31.12.2024 verwendet werden) anschließend können Sie den Betrag, den Sie gewähren, eintragen.
Lexware Office achtet automatisch auf die Einhaltung des Freibetrags (maximal 3.000 €) und warnt Sie bei der Überschreitung des Betrages, auch wenn dieser auf mehrere Monate verteilt wird
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