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Mehrwertsteuer-Senkung in lexoffice
MwSt.-Wechsel: Übersichtlichkeit und Transparenz in Ihrer Buchhaltung
MwSt.-Wechsel: Übersichtlichkeit und Transparenz in Ihrer Buchhaltung

MwSt, MwSt-Senkung, Mehrwertsteuer, Konjunkturpaket, Rechnungsstellung, USt., Umsatzsteuer-Senkung, Corona

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Verfasst von Heike
Vor über einer Woche aktualisiert

Das passiert mit dem MwSt.-Wechsel in Ihrer Buchhaltung.

Für alle Belege gilt den richtigen Steuersatz wählen

In der Belegerfassung stehen ab sofort alle neuen und alten Steuersätze zur Auswahl. Bitte prüfen Sie die ausgewiesene Steuer auf dem Beleg bzw. der Rechnung.

Tipp: Ist die Rechnung falsch, kontaktieren Sie den Lieferanten und bezahlen Sie die Rechnung erst, wenn eine Korrektur erfolgt ist.

Neue Kategorien/Konten

Alle neuen und notwendigen Kategorien sind vorhanden. Damit Sie den Überblick behalten haben wir uns in Einnahmen-Bereich (und vereinzelt auch im Ausgabenbereich) dafür entschieden für die unterschiedlichen Steuersätze in den Reports die entsprechenden Kategorien zu unterteilen. Das sieht beispielsweise für die normalen und ermäßigten Steuersätze wie folgt aus:

  • Einnahmen 19%

  • Einnahmen 16%

Lexoffice bucht in beiden Fällen auf ein Standardkonto, beispielsweise für den normalen Steuersatz auf das Konto SKR04 4400 Einnahmen 16% / 19%.

Neue Positionen in der Umsatzsteuer-Voranmeldung

Für alle Geschäftsvorfälle mit den neuen normalen und ermäßigten Steuersatz gibt es im Umsatzbereich die neuen Positionen 35 und 36 Umsätze zu anderen Steuersätzen.

Für den innergemeinschaftlichen Erwerb die Positionen 95 und 98.

Für die Sonderfälle wie beispielsweise Bau- oder Fremdleistung nach §13b UStG bleiben die Positionen gleich. Sie können die USt-VA wie gewohnt - bereits schon den Juni - mit den neuen Steuersätzen an ihr Finanzamt übermitteln.

DATEV-Export und Daten für die Betriebsprüfung

Die Schnittstellen bzw. Exporte haben wir um die neuen Konten erweitert.

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