Wie versende ich Meldungen mit lexoffice Lohn & Gehalt?

Hier erfahren Sie, was zu tun ist, um Meldungen an die Krankenkassen, die Berufsgenossenschaft oder das Finanzamt zu senden.

Alexander Freigang avatar
Verfasst von Alexander Freigang
Vor über einer Woche aktualisiert

Jeden Monat müssen verschiedene elektronische Meldungen an die Ämter und Behörden verschickt werden. lexoffice nimmt Ihnen diese lästige Pflicht ab und erstellt diese Meldungen ganz automatisch. 🎉

Lesen Sie bitte unseren Artikel zum Meldewesen, wenn Sie erfahren wollen, welche Meldungen lexoffice genau erstellt und verschickt.

Wann werden die Meldungen verschickt?

Nachdem Sie das Meldewesen aktiviert haben, werden die meisten elektronischen Meldungen (Lohnsteuer-Anmeldungen, An- oder Abmeldungen bei der Krankenversicherung, usw.) nach der Lohnabrechnung erstellt und versendet.

Es gibt wenige Ausnahmen, die losgelöst von der Lohnabrechnung versendet werden:

  • Sofortmeldungen
    werden (wie der Name suggeriert) direkt nachdem ein:e Mitarbeiter:in neu eingestellt und angelegt wurde, versendet.

    Hinweis: Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Mitarbeiter:innen rechtzeitig vor dem Eintritt in lexoffice anlegen!

  • ELStAM
    enthalten die Lohnsteuerabzugsmerkmale - damit ist die Sammlung aus Steuerklasse, Kinderfreibetrag und Konfession gemeint - und werden automatisch und i.d.R. rechtzeitig vor der ersten Lohnabrechnung eingelesen.

  • ELStAM - Abruf aktualisierter Steuermerkmale
    Laufende Änderungen der Steuermerkmale wegen Eheschließung, Trennung oder der Geburt eines Kindes werden ebenfalls automatisch abgefragt und eingespielt.

    Hinweis: Neue Lohnsteuermerkmale können rückwirkend gelten. Dann löst lexoffice mit der nächsten Lohnabrechnung automatisch eine Korrekturabrechnung aus, um die neue Steuerklasse anzuwenden.

  • Beitragsnachweise
    werden pünktlich zum monatlich wechselnden Abgabetermin erstellt und an die Krankenkasse(n) verschickt. Sie müssen den Zeitpunkt Ihrer Lohnabrechnung nicht künstlich nach vorne verlegen. lexoffice übernimmt die Schätzung der Sozialversicherungsbeiträge und den Versand der Beitragsnachweise.

    Tipp: Um weitere bürokratische Fesseln zu sprengen, empfiehlt sich die Erteilung eines sog. SEPA-Lastschriftmandats für jede Krankenkasse. Dann müssen Sie sich nicht um den - ebenfalls beweglichen - Fälligkeitstermin für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge kümmern.

Wo kann ich den Meldungsversand nachvollziehen?

Nach der Lohnabrechnung erstellt lexoffice verschiedene Dokumente (z.B. Lohnsteuer-Anmeldung, Beitragsnachweis, Meldebescheinigung, ...) für die einzelnen Meldungen.

Sie finden die Nachweise, wenn Sie bei der schwarzen Menüleiste oben auf "Dokumente" klicken und dann in den Bereich "Dokumente für Sie als Arbeitgeber" wechseln.

Hat dies Ihre Frage beantwortet?