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Registrierung für das One-Stop-Shop-Verfahren
Registrierung für das One-Stop-Shop-Verfahren

Wie Sie sich für das One-Stop-Shop-Verfahren registrieren können

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Verfasst von Jan Ole
Vor über einem Jahr aktualisiert

Für eine erfolgreiche Registrierung haben wir Ihnen eine Checkliste zusammengestellt, an der Sie sich orientieren können:

👉 Stellen Sie zuerst fest, ob für Sie das One-Stop-Shop-Verfahren infrage kommt. Beachten Sie dabei die Umsatzschwelle. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt.).

👉 Für das One-Stop-Shop-Verfahren benötigen Sie eine USt-IdNr.

👉 Registrieren Sie sich auf dem BOP (BZStOnline-Portal) für das OSS Verfahren.

👉 Machen Sie sich mit den Umsatzsteuersätzen der EU-Länder vertraut, in welche Sie an Privatpersonen liefern oder elektronische Leistungen erbringen.

Wenn Sie für das OSS-Verfahren registriert sind und entsprechende Umsätze getätigt haben, dann sind Sie infolgedessen auch zur Meldung der Steuern verpflichtet.

Dies gilt auch, wenn Sie in einem Quartal keine Steuern zu melden haben. In diesem Fall muss dann eine sogenannte "Nullmeldung" abgegeben werden.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Wissensartikel:


One-Stop-Shop, OSS, Steueranmeldung, EU-Zielland-Steuer, BOP, OSS- Export, BZSt, Quartalsmeldung

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