Mithilfe des One-Stop-Shop-Verfahrens (OSS) melden Sie Ihre Umsätze mit EU-Zielland-Steuer quartalsweise dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) über deren Onlineportal (BOP). Hierzu stellt Lexware Office Ihnen einen Export der OSS-Umsätze bereit.
Vereinzelt kann es vorkommen, dass das BOP den Import der Umsatz-Datei mit der Fehlermeldung "Die von Ihnen übertragenen Daten enthalten Fehler" abbricht.
Dieser Fehler kann dann entstehen, wenn Sie eine Einnahmenminderung / Rechnungskorrektur mit Leistungsdatum in dem betroffenen Quartal erstellt haben, welche sich jedoch auf eine Einnahme eines vorherigen Quartals bezieht. Dies kann dazu führen, dass für eine Kombination aus Land und Steuersatz im Export ein negativer Steuerbetrag vorhanden ist. Dies ist aus Sicht des BOP ungültig und der Import bricht ab.
Bitte tragen Sie für das betroffene Quartal die Werte manuell im BOP ein. Wählen Sie bei Einnahmenminderungen und Rechnungskorrekturen dasselbe Leistungsdatum wie beim ursprünglichen Beleg.