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Wie registriere ich mich für das One-Stop-Shop-Verfahren?
Wie registriere ich mich für das One-Stop-Shop-Verfahren?
One-Stop-Shop, OSS, Steueranmeldung, EU-Zielland-Steuer, BOP, OSS- Export, BZSt, Quartalsmeldung
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Verfasst von Jan Ole
Vor über einer Woche aktualisiert

Überprüfen Sie einfach die folgende Checkliste:

  • Stellen Sie zuerst fest, ob für Sie das One-Stop-Shop-Verfahren in Frage kommt. Beachten Sie dabei die Umsatzschwelle. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundeszentralamt für Steuern.

  • Für das One-Stop-Shop-Verfahren benötigen Sie eine USt.-ID.

  • Registrieren Sie sich auf dem BZStOnline-Portal für das OSS Verfahren.

  • Machen Sie sich mit den Umsatzsteuersätzen der EU-Länder vertraut, in die Sie an Privatpersonen liefern oder in denen Sie an diese elektronische Leistungen erbringen.

Wenn Sie für das OSS-Verfahren registriert sind und entsprechende Umsätze getätigt haben, dann sind Sie in der Folge auch zur Meldung der Steuern verpflichtet. Dies gilt auch wenn Sie in einem Quartal keine Steuern zu melden haben (sogenannte "Nullmeldung"). Lesen Sie hier alles zu den Quartalsmeldungen der EU-Zielland-Steuer beim Bundeszentralamt für Steuern.

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