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Rückmeldungen zur Krankenkassen-Mitgliedschaft Ihrer Mitarbeiter:innen
Rückmeldungen zur Krankenkassen-Mitgliedschaft Ihrer Mitarbeiter:innen

Informationen rund um die verschiedenen Rückmeldungen zur Krankenkassen-Mitgliedschaft Ihrer Mitarbeiter:innen und Ihre Reaktion darauf

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Verfasst von Felix Müller
Vor über einer Woche aktualisiert

Wenn Sie neue Mitarbeiter:innen einstellen und erstmalig eine Krankenkasse angeben oder im weiteren Verlauf des Anstellungsverhältnisses einen Krankenkassenwechsel durchführen, dann meldet sich die angegebene Krankenkasse bei Ihnen zurück und bestätigt Ihnen im besten Fall die Mitgliedschaft für den entsprechenden Mitarbeitenden.

Damit sind Sie auf der sicheren Seite und wissen, dass Sie die Beiträge an die korrekte Kasse bezahlen.

Auch im Falle einer unzuständigen Krankenkasse oder eines abweichenden Beginns der Mitgliedschaft erhalten Sie eine Rückmeldung.

Wie werden Sie benachrichtigt?

Die Anmeldung eines Mitarbeitenden bzw. der Wechsel einer Krankenkasse wird immer mit der nächsten Abrechnung durchgeführt.

Sie erhalten auf Ihrem lexoffice Lohn & Gehalt Dashboard die Rückmeldungen zu den Mitgliedschaften unter dem Abschnitt "Nachrichten und Aufgaben".

Für jeden neuen Mitarbeitenden bzw. für jeden Krankenkassenwechsel erhalten Sie eine separate Benachrichtigung.

Welche Rückmeldungen erhalten Sie?

Es gibt verschiedene Fälle, die die Krankenkassen bei Ihnen zurückmelden können und auf die Sie entsprechend reagieren sollten.

Fall 1: Mitgliedschaft bestätigt

Die Mitgliedschaft bei der angegebenen Krankenkasse wird bestätigt.

Sie müssen nichts weiter tun. Sie können die Benachrichtigung als gelesen markieren.

Die Bestätigung wird als Dokument unter Dokument > Dokumente für Sie als Arbeitgeber im Abschnitt Krankenkassen abgelegt.

Fall 2: Falsche Krankenkasse angegeben

Die Mitgliedschaft wird nicht bestätigt, da eine falsche Krankenkasse angegeben wurde.

Bitte bringen Sie die korrekte Krankenkasse in Erfahrung und melden Sie sich bei unserem Support, damit die korrekte Krankenkasse rückwirkend eingetragen werden kann.

Fall 3: Wechsel zu einem früheren Zeitpunkt bestätigt

Die Mitgliedschaft wird nach einem Krankenkassenwechsel bestätigt, allerdings bereits ab einem vergangenen, früheren Zeitpunkt.

Bitte melden Sie sich beim Support, damit der Krankenkassenwechsel zum entsprechenden Zeitpunkt korrigiert wird.

Fall 4: Wechsel zu einem späteren Zeitpunkt bestätigt

Die Mitgliedschaft wird für einen Zeitpunkt bestätigt, der in der Zukunft liegt.

Bitte melden Sie sich beim Support, damit Ihr ursprünglicher Krankenkassenwechsel storniert werden kann. Bitte führen Sie den Wechsel der Krankenkasse erst in dem von der Krankenkasse zurückgemeldeten Monat durch.

Hat dies Ihre Frage beantwortet?