Bilanz in lexoffice
Die Erstellung einer Bilanz ist mit lexoffice leider nicht möglich, da wir dahingehend eine andere Ausrichtung verfolgen.
lexoffice wurde für Selbstständige und Unternehmer:innen ohne große Buchhaltungskenntnisse entwickelt.
Unsere Mission ist es, Ihnen mit einer möglichst automatisierten Buchhaltung den Rücken freizuhalten, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihr Business konzentrieren können.
90% der lexoffice-Anwender:innen arbeiten mit einer Steuerkanzlei zusammen. Daher liegt unser Fokus auf einer effizienten Arbeitsteilung:
🤸 Sie übernehmen Routineaufgaben in Ihrer Buchhaltung.
🗃️ lexoffice sorgt dafür, dass die Daten sauber an die Steuerkanzlei übergeben werden, ohne dass Ihnen ein zusätzlicher Arbeitsaufwand entsteht oder Zeit verloren geht.
🏁 Die Steuerkanzlei kümmert sich anschließend um den Jahresabschluss.
💡 Bilanzierende Unternehmen verwenden lexoffice zur Erfassung der unterjährigen Geschäftsvorfälle unter Berücksichtigung der doppelten Buchführung. Alle Eröffnungs- und Abschlussarbeiten, inklusive der Bilanz, obliegen der Steuerkanzlei.
Beispiele für Geschäftsfälle, die sich dadurch nicht in lexoffice abbilden lassen
Rechnungsabgrenzung
Eine Rechnungsabgrenzung kann in lexoffice nicht gebucht werden.
Diese Konten werden für Jahresabschlussbuchungen in einer Bilanz verwendet.
Jahresabschlussbuchungen können derzeit jedoch ausschließlich von Ihrer Steuerberatung durchgeführt werden.
Rückstellungen und Rücklagen
Rückstellungen und Rücklagen können in lexoffice nicht erstellt oder aufgelöst werden.
Diese Buchungen müssen bspw. von Ihrer Steuerberatung bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommen werden.
Eröffnungsbilanzwerte (EB-Werte) erfassen
Leider ist es nicht möglich, Ihre EB-Werte manuell in lexoffice einzugeben. Die Salden auf Ihren Bestandskonten lassen sich nur durch die Erfassung von Belegen oder der direkten Kategorisierung Ihrer Bankzahlungen beeinflussen.
Möchten Sie hingegen Ihre Salden aus dem Vorjahr übernehmen, finden Sie die Anleitung dafür hier:
Bestandsveränderungen buchen
Die hierfür benötigten Konten stehen in lexoffice aktuell leider nicht zur Verfügung.
Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer kann in lexoffice nicht abgebildet werden, da das hierfür benötigte Konto aktuell nicht zur Verfügung steht.
Kategorisieren Sie die dazugehörige Bankzahlung daher auf "Zu prüfen", sodass Ihre Steuerberatung über die Kanzleisoftware die korrekte Buchung vornehmen kann.
Gewinnausschüttung
Eine Gewinnausschüttung kann in lexoffice nicht abgebildet werden, da das hierfür benötigte Konto aktuell nicht zur Verfügung steht.
Kategorisieren Sie die dazugehörige Bankzahlung daher auf "Zu prüfen", sodass Ihre Steuerberatung über die Kanzleisoftware die korrekte Buchung vornehmen kann.
Bilanzierung, EB-Werte, Eröffnungsbilanz