Steuerfreies Jobticket vom Arbeitgeber

So gewähren Sie Ihren Mitarbeiter:innen einen steuerfreien Fahrtkostenzuschuss für den Arbeitsweg mit dem ÖPNV.

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Verfasst von Thorsten Huth
Vor über einer Woche aktualisiert

Inhaltsübersicht


1. Warum und wann lohnt sich die Gewährung eines Jobtickets?

Mit einem Jobticket können Sie als Arbeitgeber:in Ihre Mitarbeiter:innen beim Umstieg vom Auto auf Bus oder Bahn finanziell unterstützen. Damit tun Sie nicht nur der Umwelt einen Gefallen, sondern auch Ihrem Unternehmen, denn:

Auf das Jobticket entfallen weder Steuern noch Sozialabgaben, wenn ...

  1. die Arbeitgeberleistung zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn erfolgt (keine Gehaltsumwandlung)

  2. es sich um Fahrkarten für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) handelt. Begünstigt ist der Linienverkehr. Taxis sind von der Befreiung ausdrücklich ausgenommen.

  3. Mitarbeiter:innen das Jobticket für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nutzen. Dies muss nicht regelmäßig sein. Auch bei nur gelegentlichen Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann der Arbeitgeber die Aufwendungen in voller Höhe steuerfrei ersetzen oder einen Zuschuss leisten.


2. Welche Art von Jobticket kann mit lexoffice abgerechnet werden?

Es gibt 2 Möglichkeiten, Ihren Mitarbeiter:innen ein steuerfreies Jobticket zu gewähren:

  1. Jobticket als steuerfreier Sachbezug

    Hier kauft der/die Arbeitgeber:in die Monats- oder Jahresfahrkarten für den ÖPNV und gibt diese dann an seine Mitarbeiter:innen aus.

    ⛔️Diese Abrechnungs-Variante haben wir in lexoffice aktuell NICHT umgesetzt⛔️

  2. Steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse zum Jobticket

    Hier kaufen die Mitarbeiter:innen die Fahrkarten für den ÖPNV selbst und der/die Arbeitgeber:in zahlt einen entsprechenden steuerfreien Fahrtkostenzuschuss.

    Praxistipp: Vorlage der Fahrausweise zur Nachweisführung

    Ihre Mitarbeiter:innen müssen nachweisen, dass sie für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Auch die Höhe der Aufwendungen ist zu belegen. Lassen Sie sich daher die entsprechenden Fahrausweise vorlegen und bewahren Sie diese als Beleg für eine etwaige Betriebsprüfung auf.

    Anrechnung auf den Werbungskostenabzug

    Steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse sind von den Mitarbeiter:innen im Rahmen ihrer jährlichen Steuererklärung vom Werbungskostenabzug abzuziehen. Dazu werden die Zuschüsse auf der Lohnsteuerbescheinigung gesondert ausgewiesen (in Zeile 17).


3. Wie erfasse ich ein Jobticket in lexoffice Lohn & Gehalt?

  1. Klicken Sie im Menü auf "Abrechnung".

  2. Wählen Sie Schritt 2 "Stunden & Entgelte".

  3. Suchen Sie aus der Liste den/die Mitarbeiter:innen heraus, der bzw. die einen Zuschuss zum Jobticket bekommen soll.

  4. Wählen Sie im entsprechenden Abschnitt "Entgelt hinzufügen".

  5. Suchen Sie nach dem Entgelt "Fahrtkostenzuschuss Arbeitsweg ÖPNV / Jobticket" und wählen Sie dieses Entgelt per Klick aus.

In der Eingabemaske können Sie nun alle Angaben eintragen.

Eingaben

  1. Anzahl:

    Belassen Sie den Wert bei 1.

  2. Betrag:

    Geben Sie hier die Höhe des Fahrtkostenzuschusses ein, den Sie dem/der Mitarbeiter:in in diesem Abrechnungsmonat bzw. ab diesem Abrechnungsmonat ausbezahlen wollen. Bitte beachten Sie: Der Betrag darf den gezahlten Fahrkartenpreis nicht überschreiten.

  3. Zahlungsintervall:

  • Wählen Sie "einmalig" für eine einmalige, nicht wiederkehrende Zahlung eines Fahrtkostenzuschusses.

  • Wählen Sie "monatlich", "quartalsweise", "halbjährlich" oder "jährlich" für eine entsprechend wiederkehrende Zahlung des Fahrtkostenzuschusses.

Beispiele

  1. Beispiel: Mitarbeiter:in kauft und nutzt jeweils eine Monatskarte des ÖPNV im Wert von 60 EUR. Die Monatskarte soll zu 100 % bezuschusst werden.

    • Betrag: max. 60 EUR

    • Zahlungsintervall: monatlich

  2. Beispiel: Mitarbeiter:in kauft und nutzt jedes Jahr eine Jahreskarte des ÖPNV im Wert von 600 EUR

    1. Jahreskarte soll monatlich zu 100 % bezuschusst werden

      • Betrag: 50 EUR

      • Zahlungsintervall: monatlich

    2. Zuschuss zur Jahreskarte soll einmal im Jahr jeweils im Dezember zu 100 % bezuschusst werden

      • Betrag: 600 EUR

      • Zahlungsintervall: Jährlich

      • Anlage des Entgelts in Abrechnungsmonat: Dezember

  3. Beispiel: Mitarbeiter:in kauft und nutzt jeweils eine Monatskarte im Wert von 90 EUR, diese soll monatlich zu 50 % bezuschusst werden:

    • Betrag: 45 EUR

    • Zahlungsintervall: monatlich


Tags: Jobticket, Fahrkarte, Monatskarte, Jahreskarte, Fahrtkosten, Fahrtkostenzuschuss, Öffentlicher Personennahverkehr, ÖPNV, Mitarbeiter Ticket

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