Bei der korrekten Erfassung von Kautionen ist zwischen erhaltenen und geleisteten Kautionen zu unterscheiden.
Erhaltene Kautionen - erfassen Sie eine Einnahme
Erhaltene Kautionen, die Ihnen bspw. aufgrund eines Mietverhältnisses gezahlt wurden, werden als "Sonstige Verbindlichkeiten" ausgewiesen.
👉 Bitte verwenden Sie hier die Einnahmenkategorie "Kautionen (erhalten)".
Hierbei wird:
im SKR03 das Konto 1734 | Erhaltene Kautionen
im SKR04 das Konto 3550 | Erhaltene Kautionen angesprochen.
👉 Wenn Sie die Kaution zurückerstatten, können Sie einen Einnahmen-Minderungsbeleg auf die Einnahmenkategorie "Kautionen (erhalten)" erfassen.
Geleistete Kautionen - erfassen Sie eine Ausgabe:
👉 Geleistete Kautionen - also Kautionen, die Sie an jemanden bezahlt haben, werden als "Sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen.
Bitte verwenden Sie hierfür die Ausgabenkategorie "Kautionen (geleistet)".
Hierbei wird:
im SKR03 das Konto 1525 | Geleistete Kautionen
im SKR04 das Konto 1350 | Geleistete Kautionen angesprochen.
👉 Sobald Sie die Kaution zurückerhalten, erfassen Sie bitte einen Ausgaben-Minderungsbeleg - ebenfalls auf die Ausgabenkategorie "Kautionen (geleistet)".
Kautionen, Mietkautionen