Wie erfasse ich Kautionen?

Erhaltene oder geleistete Kautionen - so erfassen Sie diese in lexoffice.

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Verfasst von Johanna
Vor über einer Woche aktualisiert

Bei der korrekten Erfassung von Kautionen ist zwischen erhaltenen und geleisteten Kautionen zu unterscheiden.

Erhaltene Kautionen - erfassen Sie eine Einnahme

Erhaltene Kautionen, die Ihnen bspw. aufgrund eines Mietverhältnisses gezahlt wurden, werden als "Sonstige Verbindlichkeiten" ausgewiesen.

👉 Bitte verwenden Sie hier die Einnahmenkategorie "Kautionen (erhalten)".

Hierbei wird:

  • im SKR03 das Konto 1734 | Erhaltene Kautionen

  • im SKR04 das Konto 3550 | Erhaltene Kautionen angesprochen.

👉 Wenn Sie die Kaution zurückerstatten, können Sie einen Einnahmen-Minderungsbeleg auf die Einnahmenkategorie "Kautionen (erhalten)" erfassen.

Geleistete Kautionen - erfassen Sie eine Ausgabe:

👉 Geleistete Kautionen - also Kautionen, die Sie an jemanden bezahlt haben, werden als "Sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen.

Bitte verwenden Sie hierfür die Ausgabenkategorie "Kautionen (geleistet)".

Hierbei wird:

  • im SKR03 das Konto 1525 | Geleistete Kautionen

  • im SKR04 das Konto 1350 | Geleistete Kautionen angesprochen.

👉 Sobald Sie die Kaution zurückerhalten, erfassen Sie bitte einen Ausgaben-Minderungsbeleg - ebenfalls auf die Ausgabenkategorie "Kautionen (geleistet)".


Kautionen, Mietkautionen

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