Mitarbeiter:innen, die wegen Arbeitsunfähigkeit nicht arbeiten können, erhalten Entgeltfortzahlung. Damit Kleinst- und Kleinunternehmen davon nicht finanziell überfordert werden, gibt es eine Arbeitgeberversicherung / Umlage. Dieses System erstattet auf Antrag einen Teil (bis zu 80 %) der fortgezahlten Entgelte.
Die meisten Krankenkassen bieten mehrere Umlagesätze, bzw. Wahltarife an, um das individuelle Absicherungsbedürfnis der Arbeitgeber:innen zu befriedigen. Fallen Ihre Mitarbeiter:innen relativ häufig aus, wollen Sie vielleicht einen Wahltarif, bei dem Sie zwar einen höheren Beitrag leisten - aber auch mit einer höheren Erstattung rechnen können. Gleiches gilt umgekehrt, wenn Ihre Mitarbeiter:innen selten ausfallen.
Sie können mit Ihrer Krankenkasse individuelle schriftliche(!) Vereinbarungen zur Höhe des Umlagesatzes / des Wahltarifs treffen. Diese Wahl wirkt sich auf die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge aus und und muss in lexoffice vermerkt werden.
So geht's
- Klicken Sie auf das Zahnrad in der schwarzen Menüleiste oben (1) und klicken Sie auf "Krankenkassen" (2)
- Wählen Sie die Krankenkasse aus, deren Wahltarif Sie ändern möchten (3)
- Im nun gezeigten Detaildialog suchen Sie sich den vereinbarten Umlagesatz aus klicken auf "Speichern", um den Vorgang abzuschließen
Achtung: Rückwirkende Änderungen am Wahltarif sind momentan nicht möglich.