Mitarbeiter:innen, die wegen Arbeitsunfähigkeit nicht arbeiten können, erhalten Entgeltfortzahlung. Damit Kleinst- und Kleinunternehmen davon nicht finanziell überfordert werden, gibt es eine Arbeitgeberversicherung / Umlage. Dieses System erstattet auf Antrag einen Teil (bis zu 80 %) der fortgezahlten Entgelte.
Die meisten Krankenkassen bieten mehrere Umlagesätze, bzw. Wahltarife an, um das individuelle Absicherungsbedürfnis der Arbeitgeber:innen zu befriedigen. Fallen Ihre Mitarbeiter:innen relativ häufig aus, wollen Sie vielleicht einen Wahltarif, bei dem Sie zwar einen höheren Beitrag leisten - aber auch mit einer höheren Erstattung rechnen können. Gleiches gilt umgekehrt, wenn Ihre Mitarbeiter:innen selten ausfallen.
Zu Beginn jeden Jahres können Sie mit den Krankenkassen individuelle schriftliche(!) Vereinbarungen zur Höhe des Umlagesatzes / des Wahltarifs für das laufende Jahr treffen. Diese Wahl wirkt sich auf die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge aus und muss in lexoffice vermerkt werden.
Die Änderung des Umlagesatzes kann in lexoffice jederzeit vorgenommen werden und wird dann für den aktuellen Monat bzw. die Zukunft übernommen.
👉 Eine rückwirkende Anpassung des Umlagesatzes ist technisch leider nicht möglich!
So geht's
Klicken Sie auf das Zahnrad in der schwarzen Menüleiste oben (1) und klicken Sie auf "Krankenkassen" (2)
Wählen Sie die Krankenkasse aus, deren Wahltarif Sie ändern möchten (3)
Im nun gezeigten Detaildialog suchen Sie sich den vereinbarten Umlagesatz aus klicken auf "Speichern", um den Vorgang abzuschließen