Mitarbeiter:innen, die den Firmenwagen auch privat nutzen dürfen, versteuern jeden Monat einen sog. geldwerten Vorteil.
Sie können - und in der Praxis wird das oft gemacht - vereinbaren, dass sich Ihr:e Mitarbeiter:innen an den Pkw-Kosten durch Zuzahlungen beteiligen. So tragen Sie Ihre Regelung in lexoffice ein:
Der monatliche geldwerte Vorteil für Privatfahrten (1 %) wird bei der Lohnabrechnung um den Eigenanteil des Mitarbeiters, bzw. der Mitarbeiterin reduziert. Sollte der Eigenanteil den Betrag aus der 1%-Regelung übersteigen, wird auch der geldwerte Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung-Arbeitsstätte (0,03 %) reduziert.
Je nachdem, wie die Beteiligung konkret geregelt ist, können Sie den Eigenanteil mit der Lohnabrechnung einbehalten:
- Der Eigenanteil soll vom Auszahlungsbetrag der Abrechnung einbehalten werden
Der Eigenanteil wird als Nettoabzug einbehalten und auf der Lohnabrechnung angedruckt. - Der Mitarbeiter zahlt einzelne Kosten direkt selbst
Der Eigenanteil wird nicht einbehalten / ausgewiesen.