Mitarbeiter:innen, die den Firmenwagen auch privat nutzen dürfen, versteuern jeden Monat einen sog. geldwerten Vorteil.
Sie können - und in der Praxis wird das oft gemacht - vereinbaren, dass sich Ihr:e Mitarbeiter:innen an den Pkw-Kosten durch Zuzahlungen beteiligen. So tragen Sie Ihre Regelung in Lexware Office ein:
Der monatliche geldwerte Vorteil für Privatfahrten (1 %) wird bei der Lohnabrechnung um den Eigenanteil des Mitarbeiters, bzw. der Mitarbeiterin reduziert. Sollte der Eigenanteil den Betrag aus der 1%-Regelung übersteigen, wird auch der geldwerte Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung-Arbeitsstätte (0,03 %) reduziert.
Je nachdem, wie die Beteiligung konkret geregelt ist, können Sie den Eigenanteil mit der Lohnabrechnung einbehalten:
Der Eigenanteil soll vom Auszahlungsbetrag der Abrechnung einbehalten werden
Der Eigenanteil wird als Nettoabzug einbehalten und auf der Lohnabrechnung angedruckt.Der Mitarbeiter zahlt einzelne Kosten direkt selbst
Der Eigenanteil wird nicht einbehalten / ausgewiesen.