Alle Kollektionen
Löhne & Gehälter abrechnen
Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung
Beteiligung Ihrer Mitarbeiter:innen an den Kosten für einen Firmen-Pkw
Beteiligung Ihrer Mitarbeiter:innen an den Kosten für einen Firmen-Pkw
Alexander Freigang avatar
Verfasst von Alexander Freigang
Vor über einer Woche aktualisiert

Mitarbeiter:innen, die den Firmenwagen auch privat nutzen dürfen, versteuern jeden Monat einen sog. geldwerten Vorteil.

Sie können - und in der Praxis wird das oft gemacht - vereinbaren, dass sich Ihr:e Mitarbeiter:innen an den Pkw-Kosten durch Zuzahlungen beteiligen. So tragen Sie Ihre Regelung in lexoffice ein:

Der monatliche geldwerte Vorteil für Privatfahrten (1 %) wird bei der Lohnabrechnung um den Eigenanteil des Mitarbeiters, bzw. der Mitarbeiterin reduziert. Sollte der Eigenanteil den Betrag aus der 1%-Regelung übersteigen, wird auch der geldwerte Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung-Arbeitsstätte (0,03 %) reduziert.

Je nachdem, wie die Beteiligung konkret geregelt ist, können Sie den Eigenanteil mit der Lohnabrechnung einbehalten:

  • Der Eigenanteil soll vom Auszahlungsbetrag der Abrechnung einbehalten werden
    Der Eigenanteil wird als Nettoabzug einbehalten und auf der Lohnabrechnung angedruckt.

  • Der Mitarbeiter zahlt einzelne Kosten direkt selbst
    Der Eigenanteil wird nicht einbehalten / ausgewiesen.

Hat dies Ihre Frage beantwortet?