Abfindungen abrechnen

Hier erfahren Sie, wie Abfindungen in lexoffice Lohn & Gehalt erfasst und abgerechnet werden.

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Verfasst von Alexander Freigang
Vor über einer Woche aktualisiert

Meistens endet ein Beschäftigungsverhältnis im gemeinsamen Einvernehmen. Manchmal jedoch nicht und dann müssen Sie dem oder der scheidenden Kolleg:in eine Abfindung zahlen.

Abfindungen sind ein besonderer Entgeltbestandteil, weil die Lohnsteuerberechnung nach der sog. Fünftelregelung erfolgt. Diese ist in aller Regel (nicht immer) günstiger, als die Abrechnung als sonstiger Bezug (z. B. Weihnachtsgeld).

So geht's

lexoffice stellt die "Abfindung" im Austrittsmonat bereit, bzw. lässt die Erfassung nach einem bereits abgerechneten Austritt zu (hier unterstützt Sie unser Support).

  1. Klicken Sie in der schwarzen Menüleiste oben auf "Abrechnung"

  2. Wechseln Sie im Abrechnungsassistent zu Schritt 2 "Löhne & Gehälter"

  3. Klicken Sie bei dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin, die eine Abfindung erhalten soll auf "Entgelt hinzufügen" und nehmen Sie den ersten Eintrag "Abfindung"

  4. Jetzt müssen Sie nur noch den vereinbarten Betrag eingeben und das war's!

Die Abfindung wird gesondert im Lohnkonto und auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.

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