Die Buchhaltung für das eigene Unternehmen kann sich manchmal ganz schön komplex gestalten. Was man dabei gar nicht gebrauchen kann: Buchhaltungs-Irrtümer, die sich mit der Zeit in unsere Köpfe einschleichen und für die ein oder andere Verwirrung sorgen können.
In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf gängige Trugschlüsse und lösen diese direkt für Sie auf.
"Die Besteuerungsarten (Soll/Ist) und die Gewinnermittlungsarten (EÜR/Bilanz) - sind doch eh alle gleich"
Keinesfalls. Beide Methoden sind komplett eigenständig und haben in der Buchhaltung nichts miteinander zu tun.
Bei der Besteuerungsart geht es umsatzsteuerrechtlich um den Zeitpunkt wann die Umsatzsteuer für die Einnahmen an das Finanzamt abgeführt werden muss.
Bei der Gewinnermittlungsart dreht es sich aus einkommensteuerrechtlicher Sicht einzig um die Frage: Wie hoch ist der Gewinn?
Für die Berechnung werden zwei unterschiedliche Rechenwege herangezogen. Entweder die EÜR oder die Bilanz.
"Private Versicherungen wie Krankenkassenbeiträge sind Betriebsausgaben"
Das stimmt leider nicht. Auch wenn früher Ihr Arbeitgeber für Sie die Hälfte der Beträge übernommen hat - als Unternehmer:in müssen Sie die kompletten Beträge selbst bezahlen.
"Die Aufnahme und Tilgung eines Darlehens sind Betriebsausgaben"
Nein - Einzahlungen durch die Darlehensaufnahme, sowie Auszahlungen durch die Tilgung stellen keine Betriebseinnahmen, bzw. -ausgaben dar. Beide Zahlungen haben daher auch keinen Einfluss auf den Gewinn.
Die Darlehenszinsen hingegen sind eine Betriebsausgabe.
"Die Versicherungssteuer ist eigentlich Vorsteuer"
Leider nicht. Auch wenn der Steuersatz für Versicherungen seit 2018 zufällig ebenfalls bei 19 % liegt. Dafür ist aber der Bruttobetrag (inkl. der Vers.-Steuer) für eine betriebliche Versicherung eine Betriebsausgabe.
"Bei EÜR ist die Vorsteuer erst dann eine Ausgabe, wenn die Rechnung bezahlt ist"
Das sind Irrtümer im Doppelpack. Bei der Ist-Besteuerung geht es ausschließlich um den Zeitpunkt, wann die Umsatzsteuer für die Einnahmen an das Finanzamt gemeldet werden muss.
"Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder sind Ausgaben"
Derartige Sanktionen müssen leider aus der privaten Tasche bezahlt werden.
"Spenden sind Betriebsausgaben"
Im Allgemeinen gilt für Einzelunternehmen: Spenden sind keine Ausgabe und müssen aus der privaten Tasche bezahlt werden. Handelt es sich um eine Gesellschaft, müssen Spenden als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben ausgewiesen werden. Bei einer Kapitalgesellschaft handelt es sich um Betriebsausgaben - allerdings nur zu einem gewissen Gesamtbetrag.
"Anschaffungen für Ihr Unternehmen sind automatisch Betriebsausgaben"
Das ist nicht richtig. Sie haben z.B. einen neuen Firmen-PKW gekauft. Der Kaufpreis darf im Jahr der Anschaffung nicht komplett als Ausgabe abgezogen werden. Das Wirtschaftsgut, also der PKW, verliert mit der Zeit durch die Nutzung an wirtschaftlichem Wert. Dieser Wertverlust wird in der Buchhaltung als Abschreibung dargestellt. Diese ist dann die Ausgabe.