Die Besteuerungsart (Soll/Ist) und die Gewinnermittlungsart (EÜR/Bilanz) - ist doch eh alles das Gleiche
Nein. Beide Methoden sind komplett eigenständig und haben in der Buchhaltung nichts miteinander zu tun.
Bei der Besteuerungsart geht es umsatzsteuerrechtlich um den Zeitpunkt wann die Umsatzsteuer für die Einnahmen an das Finanzamt abgeführt werden muss.
Bei der Gewinnermittlungsart dreht es sich aus einkommensteuerrechtlicher Sicht einzig um die Frage: Wie hoch ist der Gewinn?
Private Versicherungen wie Krankenkassenbeiträge sind Betriebsausgaben
Das stimmt leider nicht. Auch wenn früher Ihr Arbeitgeber für Sie die Hälfte der Beträge übernommen hat - als Unternehmer müssen Sie die kompletten Beträge selbst bezahlen.
Die Aufnahme und Tilgung eines Darlehens sind Betriebsausgaben
Nein - die Darlehensaufnahme also die Auszahlung ist keine Einnahme stellt keine Betriebseinnahme dar. Daher handelt es sich auch bei der Tilgung um keine betriebliche Ausgabe.
Die Zinsen hingegen sind eine Betriebsausgabe.
Die Versicherungssteuer ist eigentlich Vorsteuer?
Leider nicht. Auch wenn der Steuersatz für Versicherungen seit 2018 zufällig bei 19 % liegt. Dafür ist aber der Brutto-Beitrag (inkl. der Vers.-Steuer) für eine betriebliche Versicherung eine Betriebsausgabe.
Bei EÜR ist die Vorsteuer erst dann eine Ausgabe, wenn die Rechnung bezahlt ist
Das sind Irrtümer im Doppelpack. Bei der Ist-Besteuerung geht es ausschließlich um den Zeitpunkt, wann die Umsatzsteuer für die Einnahmen an das Finanzamt gemeldet werden muss. Details dazu hier.
Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder sind Ausgaben
Nein, derartige Sanktionen müssen aus der privaten Tasche bezahlt werden.
Spenden sind Betriebsausgaben
Im Allgemeinen gilt für Einzelunternehmen: Spenden sind keine Ausgabe und müssen aus der privaten Tasche bezahlt werden. Handelt es sich um eine Gesellschaft müssen Spenden als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben ausgewiesen werden. Bei einer Kapitalgesellschaft handelt es sich um Betriebsausgaben - allerdings nur zu einem gewissen Gesamtbetrag.
Anschaffungen für Ihr Unternehmen sind automatisch Betriebsausgaben
Das ist nicht richtig. Sie haben z.B. ein Firmen-PKW gekauft. Der Kaufpreis darf im Jahr der Anschaffung nicht komplett als Ausgabe abgezogen werden. Die neue Anlage, also der PKW, verliert mit der Zeit durch die Nutzung an wirtschaftlichem Wert. Dieser Wertverlust wird in der Buchhaltung als Abschreibung dargestellt. Das ist dann die Ausgabe.
... weitere Irrtümer folgen...