Der Jahreswechsel ist nicht nur ein kalendarischer Neustart, sondern auch ein wichtiger Meilenstein in der Buchhaltung.
Für Unternehmen jeder Größe bringt der Übergang ins neue Kalenderjahr zahlreiche administrative und steuerliche Aufgaben mit sich. Um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Schritte rechtzeitig planen und umsetzen können, haben wir eine umfassende Checkliste für Sie erstellt.
So haben Sie die wichtigsten Themen im Blick und können mit Ihrer Buchhaltung entspannt ins neue Jahr starten.
Unsere Empfehlung für alle Unternehmen
Für einen reibungslosen Übergang Ihrer Buchhaltung ins neue Jahr 🚀
✔️ Abgleich der Buchungskonten
Gleichen Sie Ihre Buchungskonten regelmäßig mit den Bank- und Kassensalden ab, um Unregelmäßigkeiten frühzeitig aufzudecken.
Der Jahreswechsel 2024/25 bietet eine ausgezeichnete Gelegenheit, diese Aufgabe nun abzuschließen und sicherzustellen, sie auch im neuen Jahr nicht aus den Augen zu verlieren:
✔️ Saldenvortäge (ab dem 01.01.2025)
Zum Jahresanfang muss bei einigen Konten der Saldo in das neue Geschäftsjahr übernommen werden.
Wir empfehlen, die Aktualisierung Ihrer Salden durchzuführen, sobald Sie alle Buchungen für das Vorjahr abgeschlossen haben.
Wie Sie die Salden auf Bestands- und Finanzkonten korrekt vortragen können, erfahren Sie hier:
✔️ Rechnungsnummern (ab dem 01.01.2025)
Eine der wichtigsten Vorgaben bei der Vergabe von Rechnungsnummern ist, dass jede Nummer eindeutig und fortlaufend sein muss. Das bedeutet, dass Sie keine doppelte Rechnungsnummer vergeben dürfen – auch nicht über den Jahreswechsel hinweg.
Wie Sie Ihren Nummernkreis über den Jahreswechsel optimal verwalten können, erfahren Sie hier:
OSS-Verfahren
Unternehmer:innen, die Waren oder Dienstleistungen an Privatpersonen in anderen EU-Mitgliedstaaten verkaufen, müssen sich für das One-Stop-Shop (OSS)-Verfahren registrieren, wenn ihre gesamten grenzüberschreitenden Umsätze innerhalb der EU im laufenden oder vorangegangenen Kalenderjahr die Umsatzschwelle von 10.000 Euro netto überschreiten.
✔️ Prüfen Sie, ob Sie sich für das OSS-Verfahren registrieren müssen
Wenn Sie die Umsatzschwelle überschreiten und Sie sich für das OSS-Verfahren registrieren möchten, erhalten Sie hier weitere Informationen:
✔️ Anleitung für eine Quartalsmeldung beim BZSt.
Sofern Sie sich bereits für das OSS-Verfahren registriert haben und Verkäufe an Privatpersonen aus anderen EU-Mitgliedstaaten getätigt haben, muss aufgrund der gesetzlichen Vorschriften eine manuelle Steueranmeldung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt.) im Onlineportal BOP erfolgen.
Wie Sie die Quartalsmeldung korrekt durchführen, erfahren Sie hier:
ELSTER
✔️ Anleitung zur Verrechnung der Sondervorauszahlung
Als Monatsmelder müssen Sie eine Sondervorauszahlung an das Finanzamt leisten, sofern Sie die Dauerfristverlängerung beantragen möchten.
Am Jahresende wird die Sondervorauszahlung vom Finanzamt zurückerstattet, sofern sie mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat Dezember ordnungsgemäß mit der Umsatzsteuer-Zahllast verrechnet wurde.
Allgemeine Informationen und wie die Verrechnung der Sondervorauszahlung gelingt, erfahren Sie hier:
✔️ Rechtzeitig prüfen, ob sich der Meldezeitraum für Ihre USt-VA ändert
Der aktuell für Sie geltende Meldezeitraum zur Abgabe Ihrer USt-VA kann sich je nach Höhe Ihrer Steuerschuld ändern. Prüfen Sie rechtzeitig, ob dies in Ihrem Fall zutrifft:
Unsere Empfehlung für Kleinunternehmen
✔️ Prüfen Sie, ob ein Wechsel zur Regelbesteuerung für Sie ansteht
Solange Sie die Umsatzschwelle von 25.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten, kann die Kleinunternehmerregelung weiterhin verwendet werden. Wer diese Grenze allerdings überschreitet, muss zu Beginn des nächsten Geschäftsjahres zur Regelbesteuerung wechseln.
Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie bereits jetzt prüfen können, ob ein Wechsel für Sie ansteht:
Unsere Empfehlung für Unternehmen, die Ihren Gewinn mit der EÜR ermitteln
✔️ Informationen zur EÜR
Die EÜR ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung.
Hier erhalten Sie wertvolle Informationen:
✔️ Vorbereitung des Jahresabschlusses
Der Jahreswechsel läutet die Vorbereitungen auf Ihren anstehenden Jahresabschluss ein. Hier finden Sie Informationen zur möglichen Zusammenstellung, den Abgabefristen und wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Buchhaltung optimal auf den Jahresabschluss vorbereiten können:
✔️ Datentransfer an smartsteuer
Sofern Sie Ihre Steuererklärungen für den Jahresabschluss eigenständig und ohne Unterstützung einer Steuerkanzlei vornehmen, erhalten Sie hier alle Informationen für einen reibungslosen Datentransfer an smartsteuer:
Unsere Empfehlung für bilanzierende Unternehmen
✔️ Informationen zur GuV
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist neben der Bilanz ein wichtiger Bestandteil des Jahresabschlusses. Weitere Informationen finden Sie hier:
✔️ Vorbereitung des Jahresabschlusses
Mit dem Jahreswechsel starten die Vorbereitungen für Ihren anstehenden Jahresabschluss ein. Hier finden Sie Informationen zur möglichen Zusammenstellung, den Abgabefristen und wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Buchhaltung optimal auf den Jahresabschluss vorbereiten können:
Weitere Themen, die über den Jahreswechsel für Sie interessant sein könnten, finden Sie in unserer Jahreswechsel-Collection:
In dieser Collection finden Sie Antworten zu wichtigen Fragen rundum den Jahreswechsel in Lexware Office